Anzahl Brandschutzhelfer im Betrieb: So berechnen Sie die Quote nach ASR A2.2 rechtssicher
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle, doch wie viele Personen müssen Sie tatsächlich ausbilden lassen? Die Anzahl Brandschutzhelfer im Betrieb ist nicht willkürlich gewählt, sondern folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Sulzbach (Taunus) erleben wir oft, dass Unternehmen unsicher sind, ob die pauschale Brandschutzhelfer 5 Prozent Regel ausreicht oder ob eine höhere Quote notwendig ist. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die Brandschutzhelfer Quote berechnen und welche Faktoren Ihre Entscheidung beeinflussen sollten.
Gesetzliche Grundlagen: Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?
Die zentrale Rechtsgrundlage für den betrieblichen Brandschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2. Diese gibt vor, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen muss. Doch was bedeutet „ausreichend“ in der Praxis? Die asr a2.2 brandschutzhelfer Richtlinie konkretisiert dies für die meisten Arbeitsstätten.
Die 5-Prozent-Regel und ihre Grenzen
Bei einer normalen Brandgefährdung, wie sie in vielen Büros oder im Einzelhandel vorliegt, gilt ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als ausreichend. Wenn Sie also 100 Mitarbeiter haben, müssen mindestens 5 Personen als Brandschutzhelfer benannt sein. Diese brandschutzhelfer ausbildung pflicht dient dazu, im Notfall Entstehungsbrände zu bekämpfen und eine Räumung sicher einzuleiten.
- Normale Gefährdung: 5 % der anwesenden Beschäftigten.
- Erhöhte Gefährdung: Deutlich höhere Quote erforderlich (z. B. chemische Industrie, Werkstätten).
- Schichtbetrieb: Die Quote muss pro Schicht erfüllt sein.
- Ortsfeste vs. mobile Arbeitsplätze: Besondere Berücksichtigung von Außendienstlern.
Faktoren, die die Anzahl der Brandschutzhelfer beeinflussen
Die reine brandschutz organisation unternehmen darf sich nicht nur auf starre Prozentzahlen verlassen. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück Ihrer Planung. Hierbei müssen Sie prüfen, ob Ihr Betrieb Besonderheiten aufweist, die eine Aufstockung der Helfer nötig machen. Dazu zählt zum Beispiel die Eigenbeurteilung der Brandgefährdung, bei der Sie Brandlasten und Zündquellen bewerten.
Abwesenheiten, Urlaub und Krankheit berücksichtigen
Ein häufiger Fehler ist die Berechnung basierend auf der Gesamtbelegschaft ohne Puffer. Die ASR A2.2 verlangt, dass die Brandschutzhelfer jederzeit in ausreichender Zahl vor Ort sind. Das bedeutet, Sie müssen Abwesenheitszeiten durch Urlaub und Krankheit oder Fortbildungen zwingend einplanen. In der Praxis empfehlen wir daher oft eine Quote von 10 % bis 15 %, um Engpässe sicher abzufangen.
Besucherverkehr und besondere Personengruppen
Haben Sie in Ihrem Unternehmen in Frankfurt am Main oder Wiesbaden regelmäßig hohen Besucherverkehr? Oder arbeiten bei Ihnen Personen mit eingeschränkter Mobilität? In einem solchen Räumungsszenario benötigen Sie mehr Personal, das als Evakuierungshelfer fungieren kann, um alle Personen sicher aus dem Gebäude zu führen. Auch die Bereitstellung von Selbstretter-Equipment muss hierbei koordiniert werden.
Brandschutzhelfer Ausbildung Pflicht: Wer ist geeignet?
Nicht jeder Mitarbeiter ist automatisch als Brandschutzhelfer geeignet. Die unterweisung brandschutzhelfer umfasst sowohl einen theoretischen Teil als auch praktische Löschübungen. Gemäß DGUV Information 205-023 müssen diese Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden. Oft wird die Rolle mit der des Ersthelfer kombiniert, wobei darauf geachtet werden muss, dass eine Person im Ernstfall nicht zwei Aufgaben gleichzeitig übernehmen kann.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Körperliche Eignung für den Einsatz von Feuerlöschern.
- Regelmäßige Teilnahme an der Unterweisung Brandschutz (alle 3 bis 5 Jahre empfohlen).
- Gute Kenntnis der lokalen Brandschutzordnung (Teil A, B und C).
Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt
Secutelli aus Sulzbach (Taunus) unterstützt Unternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet – von Bad Homburg über Eschborn bis hin zu Mainz und Darmstadt – pragmatisch, rechtskonform und effizient dabei, die optimale Sicherheitsstruktur aufzubauen. Wir beurteilen für Sie die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen und passen Ihre Arbeitsschutzorganisation individuell an. Unser Team hilft Ihnen dabei, Risiken durch eine präzise Gefährdungsbeurteilung zu minimieren und interne Prozesse nachhaltig zu verbessern. Wir führen gezielte Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch und bringen durch unsere individuelle Beratung absolute Klarheit in die komplexen Anforderungen der ASR A2.2 und der DGUV-Vorschriften. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur rechtssicher aufgestellt sind, sondern im Ernstfall auch handlungsfähig bleiben.
Fazit: Proaktiver Brandschutz schützt Leben und Sachwerte
Die Frage „wie viele brandschutzhelfer pflicht sind“ lässt sich meist mit der 5%-Regel einleiten, findet ihre finale Antwort aber erst in Ihrer spezifischen Betriebssituation. Wer Schichtarbeit, große Gebäudekomplexe oder gefährliche Arbeitsstoffe vorfindet, muss handeln. Ein gut strukturierter Brandschutz, ergänzt durch einen fachkundigen Brandbeauftragter, ist die beste Versicherung gegen existenzbedrohende Brände.
Haben Sie Fragen zur genauen Berechnung für Ihren Standort in Hofheim, Königstein oder Bad Soden? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer sind gesetzlich Pflicht?
Gemäß ASR A2.2 sind in der Regel 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung als Brandschutzhelfer zu benennen. Bei erhöhter Gefährdung oder Schichtbetrieb muss diese Anzahl entsprechend der Gefährdungsbeurteilung erhöht werden.
Wie oft muss ein Brandschutzhelfer geschult werden?
Die fachliche Unterweisung mit Löschübung sollte in Abständen von 3 bis 5 Jahren wiederholt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (z. B. neue Brandgefährdungen) ist eine sofortige Nachschulung erforderlich.
Zählen Ersthelfer auch als Brandschutzhelfer?
Theoretisch kann eine Person beide Rollen übernehmen, jedoch darf dies die Einsatzfähigkeit nicht einschränken. Im Ernstfall kann eine Person nicht gleichzeitig löschen und Erste Hilfe leisten. Daher ist eine personelle Trennung empfehlenswert.
Gilt die 5-Prozent-Regel auch bei Teilzeitkräften?
Die Quote bezieht sich auf die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Wenn Sie viele Teilzeitkräfte haben, müssen Sie sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Anzahl an Helfern vor Ort ist.
Was passiert bei Missachtung der Brandschutzhelfer-Quote?
Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Im Schadensfall kann zudem der Versicherungsschutz der Sach- oder Haftpflichtversicherung gefährdet sein.
Muss ein kleiner Betrieb mit nur 3 Mitarbeitern auch einen Brandschutzhelfer haben?
Ja, laut Arbeitsschutzgesetz müssen auch Kleinstbetriebe Vorkehrungen für den Brandfall treffen. Die ASR A2.2 sieht vor, dass auch hier mindestens ein Mitarbeiter entsprechend unterwiesen ist, um die Sicherheit zu gewährleisten.
