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Arbeitsschutz Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – für Unternehmen im Rhein‑Main Gebiet

Secutelli Arbeitsschutz

Unsere Betreuungspakete im Überblick

Starter

Ideal für kleinere Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und eine solide Basis im Arbeitsschutz schaffen möchten.

10 Mitarbeiter inklusive
Allgemeine Beratung zu den wichtigsten Arbeitgeberpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Online-Meeting)
Zugang zu einem Online-Portal mit grundlegenden Ressourcen, Vorlagen und Checklisten

Standard

Das optimale Paket für Betriebe, die ihren Arbeitsschutz systematisch aufbauen und kontinuierlich verbessern möchten.

50 Mitarbeiter inklusive
Online-Beratung zu zentralen Arbeitgeberpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zugang zu einem digitalen Arbeitsschutzordner
Online-Chat-Support während der Geschäftszeiten
Jährliche Vor-Ort-Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Plus

Unser umfangreichstes Betreuungspaket – individuell zugeschnitten auf die Anforderungen größerer Betriebe mit erweiterten Pflichten im Arbeitsschutz.

50+ Mitarbeiter
Individuell abgestimmtes Betreuungskonzept durch feste Ansprechpersonen
Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige Unterstützung und kontinuierliche Beratung
Erstellung und Pflege eines individuellen Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)
Jährliche Schulungen und Trainings für alle Beschäftigten
Exklusive Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Arbeitssicherheit

Grundbetreuung

Was ist die Arbeitsschutz Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz umfasst alle grundlegenden Maßnahmen, die Unternehmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durchführen müssen.

Dazu gehört insbesondere die Betreuung durch:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zu den zentralen Aufgaben zählen vor allem:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung von Unternehmern und Führungskräften
  • Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes
  • Schulungen und Unterweisungen

Diese Aufgaben sind gesetzlich festgelegt und müssen in jedem Unternehmen umgesetzt werden

Arbeitsschutz Grundbetreuung mit Schutzhelm, Gehörschutz und Arbeitshandschuhen im industriellen Umfeld

Alles aus einer Hand!

Keine Kopfschmerzen und Micro-Management mehr. Kontaktieren Sie mich!

Welche Leistungen umfasst die Grundbetreuung konkret?

Die Arbeitsschutz Grundbetreuung deckt alle grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz ab:

✅ Gefährdungsbeurteilungen

Analyse von Arbeitsplätzen und Risiken

✅ Betriebsbegehungen

Regelmäßige Überprüfung Ihrer Arbeitsumgebung

✅ Arbeitsschutzorganisation

Aufbau und Strukturierung interner Prozesse

✅ Beratung im Arbeitsschutz

Individuelle Unterstützung für Geschäftsführer und Führungskräfte

✅ Schulungen & Unterweisungen

Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden

✅ Teilnahme an ASA‑Sitzungen

Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Besprechungen

Ist die Grundbetreuung gesetzlich Pflicht?

Ja. Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sicherzustellen.

Die DGUV Vorschrift 2 regelt:

  • Umfang der Betreuung
  • Einsatzzeiten
  • Aufgabenbereiche

Die Grundbetreuung ist dabei die verpflichtende Basis für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. 

Unterschied: Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung

Die Arbeitsschutzbetreuung besteht aus zwei Teilen:

Grundbetreuung

  • gesetzlich vorgeschrieben
  • deckt Basisaufgaben ab

Betriebsspezifische Betreuung

  • individuell je nach Unternehmen
  • bei besonderen Risiken notwendig

👉 Beide zusammen ergeben die vollständige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Für welche Unternehmen gilt die Pflicht?

Die Grundbetreuung gilt für:

  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Industrieunternehmen
  • Bürobetriebe

Kurz gesagt:

Jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden ist betroffen.

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mit externer Betreuung profitieren Sie von:

✅ Rechtssicherheit

✅ weniger Verwaltungsaufwand

✅ sofort verfügbarem Expertenwissen

✅ klaren Prozessen im Unternehmen

✅ minimierten Haftungsrisiken

Grundbetreuung

Wie wird die Arbeitsschutz Grundbetreuung berechnet?

Die Einsatzzeiten richten sich nach:

  • Anzahl Ihrer Mitarbeitenden
  • Gefährdungsklasse Ihrer Branche

Formel:

Mitarbeiterzahl × Einsatzzeit = jährlicher Betreuungsumfang

Typische Werte:

Betreuungsgruppe

Risiko

Stunden pro Mitarbeiter/Jahr

Gruppe I

hoch

ca. 2,5 Stunden

Gruppe II

mittel

ca. 1,5 Stunden

Gruppe III

gering

ca. 0,5 Stunden

Beispiel:

  • 20 Mitarbeitende (Gruppe II)
    → 20 × 1,5 Stunden = 30 Stunden/Jahr

Sie wissen nicht, wie Ihr Unternehmen eingestuft wird?

Wir berechnen das kostenlos für Sie.

Unsere Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle wesentlichen Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz abdeckt.
Von der Teilnahme an ASA-Sitzungen über regelmäßige Begehungen bis hin zu umfassender Beratung und Schulung – wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit gesetzeskonform und praxisnah handeln.

Leistungsübersicht:

  • Teilnahme an ASA-Sitzungen

  • Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen

  • Fachkundige Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende

Sicher. Gesetzeskonform. Zukunftsorientiert.

Mit unseren Betreuungspaketen erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), sondern stärken auch nachhaltig die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen.

Jetzt individuelle Beratung anfordern!
Sichern Sie sich professionelle Unterstützung durch eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit – persönlich, effizient und praxisnah.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Persönliche Schutzausrüstung mit Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhen, Erste-Hilfe-Set und Checkliste zur Arbeitsschutz-Grundbetreuung in einem modernen Industriebetrieb.
Was ist die Arbeitsschutz Grundbetreuung?
Die Arbeitsschutz Grundbetreuung umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Basismaßnahmen im Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Beratung, Schulungen und die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen.

 

 

Ist die Grundbetreuung verpflichtend?

Ja, jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden ist verpflichtet, eine Arbeitsschutz Grundbetreuung sicherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.

 

 

Wie wird die Grundbetreuung berechnet?

Die Berechnung erfolgt anhand der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse der Branche. Die jährlichen Einsatzzeiten werden pro Mitarbeiter festgelegt und ergeben den gesamten Betreuungsaufwand.

 

 

Was kostet die Arbeitsschutz Grundbetreuung?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Mitarbeitenden, der Branche und dem Betreuungsumfang ab. Eine genaue Einschätzung ist nur individuell möglich und sollte vorab berechnet werden.

 

 

Brauche ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Viele Unternehmen entscheiden sich für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, um gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen und internes Know-how zu ergänzen.

 

 

Jetzt unverbindliche Beratung zur Grundbetreuung sichern

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  • wie hoch Ihr Betreuungsaufwand ist?
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