Arbeitsschutz Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – für Unternehmen im Rhein‑Main Gebiet
Secutelli Arbeitsschutz
Unsere Betreuungspakete im Überblick
Starter
Ideal für kleinere Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und eine solide Basis im Arbeitsschutz schaffen möchten.
Standard
Das optimale Paket für Betriebe, die ihren Arbeitsschutz systematisch aufbauen und kontinuierlich verbessern möchten.
Plus
Unser umfangreichstes Betreuungspaket – individuell zugeschnitten auf die Anforderungen größerer Betriebe mit erweiterten Pflichten im Arbeitsschutz.
Grundbetreuung
Was ist die Arbeitsschutz Grundbetreuung?
Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz umfasst alle grundlegenden Maßnahmen, die Unternehmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durchführen müssen.
Dazu gehört insbesondere die Betreuung durch:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zu den zentralen Aufgaben zählen vor allem:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung von Unternehmern und Führungskräften
- Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes
- Schulungen und Unterweisungen
Diese Aufgaben sind gesetzlich festgelegt und müssen in jedem Unternehmen umgesetzt werden
Welche Leistungen umfasst die Grundbetreuung konkret?
Die Arbeitsschutz Grundbetreuung deckt alle grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz ab:
✅ Gefährdungsbeurteilungen
Analyse von Arbeitsplätzen und Risiken
✅ Betriebsbegehungen
Regelmäßige Überprüfung Ihrer Arbeitsumgebung
✅ Arbeitsschutzorganisation
Aufbau und Strukturierung interner Prozesse
✅ Beratung im Arbeitsschutz
Individuelle Unterstützung für Geschäftsführer und Führungskräfte
✅ Schulungen & Unterweisungen
Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
✅ Teilnahme an ASA‑Sitzungen
Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Besprechungen
Ist die Grundbetreuung gesetzlich Pflicht?
Ja. Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sicherzustellen.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt:
- Umfang der Betreuung
- Einsatzzeiten
- Aufgabenbereiche
Die Grundbetreuung ist dabei die verpflichtende Basis für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe.
Unterschied: Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung
Die Arbeitsschutzbetreuung besteht aus zwei Teilen:
Grundbetreuung
- gesetzlich vorgeschrieben
- deckt Basisaufgaben ab
Betriebsspezifische Betreuung
- individuell je nach Unternehmen
- bei besonderen Risiken notwendig
👉 Beide zusammen ergeben die vollständige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Für welche Unternehmen gilt die Pflicht?
Die Grundbetreuung gilt für:
- Handwerksbetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
- Industrieunternehmen
- Bürobetriebe
Kurz gesagt:
Jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden ist betroffen.
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mit externer Betreuung profitieren Sie von:
✅ Rechtssicherheit
✅ weniger Verwaltungsaufwand
✅ sofort verfügbarem Expertenwissen
✅ klaren Prozessen im Unternehmen
✅ minimierten Haftungsrisiken
Grundbetreuung
Wie wird die Arbeitsschutz Grundbetreuung berechnet?
Die Einsatzzeiten richten sich nach:
- Anzahl Ihrer Mitarbeitenden
- Gefährdungsklasse Ihrer Branche
Formel:
Mitarbeiterzahl × Einsatzzeit = jährlicher Betreuungsumfang
Typische Werte:
|
Betreuungsgruppe |
Risiko |
Stunden pro Mitarbeiter/Jahr |
|
Gruppe I |
hoch |
ca. 2,5 Stunden |
|
Gruppe II |
mittel |
ca. 1,5 Stunden |
|
Gruppe III |
gering |
ca. 0,5 Stunden |
Beispiel:
- 20 Mitarbeitende (Gruppe II)
→ 20 × 1,5 Stunden = 30 Stunden/Jahr
Sie wissen nicht, wie Ihr Unternehmen eingestuft wird?
Wir berechnen das kostenlos für Sie.
Unsere Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle wesentlichen Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz abdeckt.
Von der Teilnahme an ASA-Sitzungen über regelmäßige Begehungen bis hin zu umfassender Beratung und Schulung – wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit gesetzeskonform und praxisnah handeln.
Leistungsübersicht:
-
Teilnahme an ASA-Sitzungen
-
Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen
-
Fachkundige Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
-
Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende
Sicher. Gesetzeskonform. Zukunftsorientiert.
Mit unseren Betreuungspaketen erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), sondern stärken auch nachhaltig die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen.
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Wir begleiten Sie auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Was ist die Arbeitsschutz Grundbetreuung?
Die Arbeitsschutz Grundbetreuung umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Basismaßnahmen im Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Beratung, Schulungen und die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Ist die Grundbetreuung verpflichtend?
Ja, jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden ist verpflichtet, eine Arbeitsschutz Grundbetreuung sicherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.
Wie wird die Grundbetreuung berechnet?
Die Berechnung erfolgt anhand der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsklasse der Branche. Die jährlichen Einsatzzeiten werden pro Mitarbeiter festgelegt und ergeben den gesamten Betreuungsaufwand.
Was kostet die Arbeitsschutz Grundbetreuung?
Die Kosten hängen von der Anzahl der Mitarbeitenden, der Branche und dem Betreuungsumfang ab. Eine genaue Einschätzung ist nur individuell möglich und sollte vorab berechnet werden.
Brauche ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Viele Unternehmen entscheiden sich für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, um gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen und internes Know-how zu ergänzen.
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