Arbeitsschutz

Umfassende Sicherheitslösungen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz

Ihr Partner für Arbeitsschutz

Sichere Arbeitsplätze. Gesunde Mitarbeiter.

Umfassende Betreuung aus einer Hand

secutelli bietet Ihnen eine umfassende Betreuung in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Von der Beratung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter übernehmen wir alle Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Individuelle Lösungen für Unternehmen

Jedes Unternehmen hat individuelle Anforderungen an den Arbeitsschutz. secutelli entwickelt maßgeschneiderte Betreuungskonzepte, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

Rechtssicherheit durch erfahrene Fachkräfte

Mit secutelli können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Unser Team besteht aus erfahrenen Fachkräften für Arbeitsschutz, die über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung verfügen.

Grundbetreuung

Sicherheit von Anfang an

Unsere Grundbetreuung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle wesentlichen Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes abdeckt. Von der Teilnahme an ASA-Sitzungen über regelmäßige Begehungen bis hin zu umfassenden Beratungen und Schulungen – wir sorgen dafür, dass Sie stets gesetzeskonform handeln.

betriebsspezifische Betreuung

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg

Die betriebsspezifische Betreuung von secutelli erweitert die Grundbetreuung durch individuell abgestimmte Maßnahmen, die auf die besonderen Bedürfnisse und Gefährdungen Ihres Unternehmens eingehen. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie benötigen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Betreuungspakete wie für Sie gemacht

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen optimieren.

Starter

Kleinbetriebe bis zu 10 Mitarbeitern

Standard

Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern

Plus

Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern

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FAQ zu Arbeitsschutz

Was fällt alles unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören physische Sicherheit, psychische Gesundheit und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Konkrete Bereiche des Arbeitsschutzes sind:

  • Unfallverhütung: Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Verletzungen.
  • Ergonomische Gestaltung: Anpassung von Arbeitsplätzen und -prozessen an die menschlichen Bedürfnisse.
  • Gesundheitsschutz: Prävention von Berufskrankheiten und Förderung der allgemeinen Gesundheit.
  • Sicherheitsausrüstung: Bereitstellung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Arbeitszeitregelung: Festlegung von Pausen, Ruhezeiten und maximalen Arbeitszeiten.
  • Gefährdungsbeurteilung: Systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Unterweisung und Schulung: Regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Notfallmanagement: Planung und Übung von Notfallmaßnahmen, wie Evakuierungen und Erste Hilfe.
Welche 3 Ziele verfolgt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verfolgt drei Hauptziele:

  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz: Hauptziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Dies umfasst die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

  2. Prävention und Risikominimierung: Förderung der Prävention durch systematische Gefährdungsbeurteilungen und das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Risiken zu identifizieren und zu minimieren, um das Arbeitsumfeld sicherer zu gestalten.

  3. Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Unterstützung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen. Dies schließt die Förderung der Gesundheitskultur im Unternehmen ein und stärkt das Bewusstsein für Arbeitsschutz.

Ist Arbeitsschutz Pflicht?

Ja, Arbeitsschutz ist gesetzlich verpflichtend. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weitere spezifische Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legen fest, dass Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich sind. Diese gesetzlichen Vorschriften verpflichten Arbeitgeber dazu:

  • Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  • Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken aufzuklären.
  • Ergonomische Arbeitsplätze zu gestalten und sicherzustellen, dass Arbeitsmittel den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Notfallpläne zu erstellen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitzustellen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch Aufsichtsbehörden kontrolliert, und Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen. Somit ist der Arbeitsschutz nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen.

Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehören die GefährdungsbeurteilungSicherheitsunterweisungenBereitstellung von SchutzausrüstungErgonomie am Arbeitsplatz und regelmäßige Sicherheitsinspektionen. Ziel ist es, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Was ist der Unterscheid zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Der Arbeitsschutz ist ein umfassender Begriff, der alle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer umfasst Arbeitssicherheit ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes und konzentriert sich speziell auf die Vermeidung von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz. Einfach ausgedrückt: Arbeitsschutz ist das übergeordnete Konzept, während Arbeitssicherheit ein spezifischer Aspekt davon ist.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest und bilden die Basis für weitere Verordnungen und Richtlinien, wie z.B. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Welche 3 Ziele verfolgt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt drei Hauptziele:

  1. Schutz der Gesundheit: Sicherstellung eines gesunden Arbeitsumfelds für alle Beschäftigten, sowohl physisch als auch psychisch.
  2. Prävention: Vorbeugung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Maßnahmen und regelmäßige Überprüfungen.
  3. Integration in den Betriebsablauf: Verankerung des Arbeitsschutzes als festen Bestandteil der Unternehmensstruktur und -kultur.
Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze.

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