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ANGABEN GEMÄSS § 5 TM

Digitelli GmbH
An der Heck 21
65843 Sulzbach am Taunus

Handelsregister: HRB 122435

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Sebastian Klawonn

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Telefon: 061967641032
E-Mail: info@secutelli.de

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ANGABEN GEMÄSS § 5 TM

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Quelle: e-recht24.de

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FAQ zu Arbeitssciherheit

Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehören die GefährdungsbeurteilungSicherheitsunterweisungenBereitstellung von SchutzausrüstungErgonomie am Arbeitsplatz und regelmäßige Sicherheitsinspektionen. Ziel ist es, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Was ist der Unterscheid zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Der Arbeitsschutz ist ein umfassender Begriff, der alle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer umfasst Arbeitssicherheit ist ein Teilbereich des Arbeitsschutzes und konzentriert sich speziell auf die Vermeidung von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz. Einfach ausgedrückt: Arbeitsschutz ist das übergeordnete Konzept, während Arbeitssicherheit ein spezifischer Aspekt davon ist.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest und bilden die Basis für weitere Verordnungen und Richtlinien, wie z.B. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Welche 3 Ziele verfolgt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt drei Hauptziele:

  1. Schutz der Gesundheit: Sicherstellung eines gesunden Arbeitsumfelds für alle Beschäftigten, sowohl physisch als auch psychisch.
  2. Prävention: Vorbeugung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch geeignete Maßnahmen und regelmäßige Überprüfungen.
  3. Integration in den Betriebsablauf: Verankerung des Arbeitsschutzes als festen Bestandteil der Unternehmensstruktur und -kultur.

Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze.

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