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Betriebsspezifische Betreuung

Betriebsspezifische Betreuung

Individuelle Arbeitsschutzlösungen für Ihr Unternehmen

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 um gezielte Maßnahmen, die exakt auf die Anforderungen und Risiken Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
Während die Grundbetreuung die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten abdeckt, berücksichtigt die betriebsspezifische Betreuung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort – von individuellen Gefährdungen bis hin zu branchenspezifischen Besonderheiten.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitsschutz nicht nur formal erfüllt wird, sondern auch im Alltag wirksam ist.

 

Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Baupläne auf einem Schreibtisch als Symbol für die betriebsspezifische Betreuung im Arbeitsschutz.

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Betriebsspezifische Betreuung

Wann ist eine betriebsspezifische Betreuung erforderlich?

Eine betriebsspezifische Betreuung wird immer dann notwendig, wenn zusätzliche Risiken, Veränderungen oder besondere Anforderungen im Unternehmen auftreten.
Typische Beispiele aus der Praxis:
  • Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren
  • Änderungen in Arbeitsabläufen oder Organisation
  • erhöhte Unfall- oder Gesundheitsrisiken
  • spezielle gesetzliche Anforderungen oder Vorschriften
  • Erweiterung des Unternehmens oder neue Tätigkeitsfelder
Ohne eine gezielte Betreuung besteht das Risiko, dass Gefährdungen nicht vollständig erkannt oder gesetzliche Anforderungen nicht korrekt umgesetzt werden.

Mehr Sicherheit – weniger Aufwand

Mit einer individuell abgestimmten Betreuung schaffen Sie sichere und strukturierte Arbeitsbedingungen, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.Die Kombination aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden – und gleichzeitig reale Verbesserungen im Arbeitsalltag entstehen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Maßnahmen exakt abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe
  • Reduzierung von Risiken und Ausfallzeiten
  • klare und rechtssichere Umsetzung aller Anforderungen
  • praxisnahe Unterstützung statt theoretischer Konzepte

Betriebsspezifische Betreuung

Was umfasst die betriebsspezifische Betreuung konkret?

Die Maßnahmen richten sich immer nach Ihrem Unternehmen und können unter anderem beinhalten:

  • individuelle Analyse von Arbeitsplätzen und Prozessen
  • Ergänzung und Vertiefung bestehender Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei speziellen Sicherheitsanforderungen
  • Beratung bei Veränderungen oder neuen Projekten
  • Entwicklung praxisnaher Lösungen zur Risikominimierung

Dabei steht nicht Theorie im Vordergrund, sondern eine umsetzbare und verständliche Begleitung im Arbeitsalltag.

 

Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Arbeitsschutz-Checkliste auf einem Schreibtisch als Symbol für professionelle Arbeitsschutzberatung.

Individuelle Arbeitsschutzlösungen für Ihr Unternehmen

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 um gezielte Maßnahmen, die exakt auf die Anforderungen und Risiken Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
Während die Grundbetreuung die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten abdeckt, berücksichtigt die betriebsspezifische Betreuung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort – von individuellen Gefährdungen bis hin zu branchenspezifischen Besonderheiten.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitsschutz nicht nur formal erfüllt wird, sondern auch im Alltag wirksam ist.

 

Was ist die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die betriebspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung durch individuell abgestimmte Maßnahmen, die exakt zu den Gefährdungen, Prozessen und Anforderungen Ihres Unternehmens passen. Dazu gehören u. a. spezielle Gefährdungsbeurteilungen, zusätzliche Beratungen, branchenspezifische Unterweisungen und individuelle Arbeitsschutzkonzepte.

Für welche Unternehmen ist die betriebsspezifische Betreuung notwendig?

Alle Unternehmen, deren Tätigkeiten über die allgemeine Grundbetreuung hinaus besondere Risiken aufweisen, benötigen eine betriebspezifische Betreuung. Sie ist verpflichtend, wenn zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die gesetzlichen Vorgaben von DGUV Vorschrift 2 und ASiG vollständig zu erfüllen – z. B. in Industrie, Handwerk, Logistik, Pflege oder Baugewerbe.

Welche Leistungen umfasst die betriebspezifische Betreuung?

Die Leistungen werden individuell zusammengestellt und können z. B. beinhalten:

  • Vertiefte Gefährdungsbeurteilungen (z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Ergonomie, Maschinen)

  • Branchenbezogene Unterweisungen und Schulungen

  • Erarbeitung zusätzlicher Schutzmaßnahmen

  • Optimierung von Arbeitsabläufen und Sicherheitsprozessen

  • Dokumentation und Unterstützung bei behördlichen Anforderungen

Alles mit dem Ziel, Risiken gezielt zu minimieren und die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz-Strukturen zu stärken.

Welche Vorteile bietet eine individuell abgestimmte Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Durch maßgeschneiderte Unterstützung profitieren Sie von:

  • Höchster Rechtssicherheit und Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben

  • Reduzierung betrieblicher Risiken und Arbeitsunfälle

  • Verbesserter Sicherheits- und Gesundheitskultur

  • Weniger Ausfallzeiten durch optimierte Prozesse

  • Passgenauen Lösungen für Ihre Branche, Gefährdungen und Arbeitsabläufe

Wie läuft die betriebspezifische Betreuung in der Praxis ab?

Nach einer detaillierten Analyse Ihres Betriebs erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein individuelles Betreuungskonzept. Dieses umfasst spezifische Gefährdungsbeurteilungen, zusätzliche Schutzmaßnahmen, Schulungen und kontinuierliche Anpassungen. Die Betreuung ist flexibel skalierbar und wird exakt an die Entwicklung Ihres Unternehmens angepasst.

 

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  • ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind?
  • ob Ihre aktuelle Betreuung ausreicht?
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