Die DGUV Regel 115-401: Was ist neu?
In Deutschland sind rund 20 Millionen Menschen an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig. Das ist eine ganze Menge! Die DGUV Regel 115-401 bietet einen umfassenden Leitfaden für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Büros. Ein Kunde von Secutelli, der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Frankfurt am Main, fragte sich kürzlich, ob die neuen Regelungen auch für ihn relevant sind. Das sind sie. Vor allem seit der überarbeiteten Fassung, die Anfang 2026 veröffentlicht wurde.
Die neuen Schwerpunkte der DGUV Regel 115-401 liegen nicht nur auf der physischen Ergonomie, sondern auch auf psychischen Belastungen. Hybrid- und mobiles Arbeiten spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Und genau da liegt das Problem vieler Unternehmen. Sie sind unsicher, wie sie diese neuen Vorgaben umsetzen sollen.
Die Herausforderungen der Umsetzung
Sicherlich kennen Sie die Situation: Ein Arbeitsplatz wird eingerichtet, die Mitarbeiter setzen sich und beginnen zu arbeiten. So weit, so gut. Aber was ist mit der Ergonomie? Ist der Schreibtisch hoch genug? Was ist mit dem Stuhl? Das alles sind Fragen, die oft erst nach Monaten oder Jahren relevant werden, wenn Rückenschmerzen und Ermüdung Einzug halten.
Eine typische Situation: Ein Mitarbeiter beschwert sich über Nacken- und Rückenschmerzen. Nach einer kurzen Analyse stellt sich heraus, dass der Monitor nicht auf Augenhöhe positioniert ist und der Stuhl nicht ausreichend verstellbar ist. Der Arbeitgeber muss hier handeln – nicht nur wegen der Mitarbeitergesundheit, sondern auch aus rechtlichen Gründen.
Was sind die neuen Vorgaben der DGUV Regel 115-401?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die gründliche Gefährdungsbeurteilung. Diese muss jetzt auch psychische Belastungen berücksichtigen. In Hessen hat ein Unternehmen vor kurzem eine solche Beurteilung durchführen lassen. Bei der Analyse stellte sich heraus, dass das Arbeitsklima als angespannt wahrgenommen wurde. Dies beeinflusste nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch die Produktivität.
Zusätzlich sind die Betriebe nun aufgefordert, Schulungen durchzuführen, um Mitarbeitende für die neuen Regelungen sensibilisieren. Dies zeigt, wie wichtig es ist, als Unternehmensinhaber oder Sicherheitsbeauftragter den Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zu behalten.
Praktische Tipps zur Einhaltung der DGUV Regel 115-401
Wie setzt man die neuen Regelungen also in der Praxis um? Ein erster Schritt ist die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung. Im Main-Taunus-Kreis beispielsweise bieten viele Unternehmen diese Analyse extern an. Secutelli beispielsweise steht bereit, um Unterstützung zu bieten. Ein echter Pluspunkt: Sie erkennen nicht nur Risiken, sondern entwickeln auch maßgeschneiderte Lösungen.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein kleines Unternehmen in Offenbach hatte große Schwierigkeiten mit der Umsetzung der DGUV Regeln. Nach einer Zusammenarbeit mit uns konnten wir die Arbeitsplätze optimal gestalten und haben vor allem die Informationen für die Mitarbeitenden transparenter gemacht. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wurde erheblich erhöht.
Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das Thema Sicherheitsmanagement kann für viele Unternehmen eine große Herausforderung sein. Wenn Sie sich fragen: „Brauche ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?“ – dann kann Ihnen diese Frage viel Kopfzerbrechen bereiten. Aber glauben Sie mir: Das ist nicht nur sinnvoll, sondern oft auch notwendig.
Eine externe SiFa bringt nicht nur frische Perspektiven, sondern kennt sich auch mit den aktuellen Gesetzen aus. Sie können schnell die relevanten Stellen in Ihrem Unternehmen identifizieren, die nicht den Vorschriften entsprechen. Ein Beispiel: Ein Geschäftsführer in Wiesbaden war sich unsicher über die Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung seiner Mitarbeiter. Wir halfen ihm, indem wir einen praxisnahen Schulungsplan erstellten, der allen rechtlichen Vorgaben entsprach und gleichzeitig die Sicherheit erhöhte.
Wie Secutelli bei diesem Thema unterstützen kann
Bei Secutelli bieten wir Ihnen konkrete, praxisnahe Unterstützung, um Ihre Arbeitssicherheit auf ein neues Level zu heben. Wir sehen uns die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an und setzen gezielte Maßnahmen um. So identifizieren wir Potenziale und erarbeiten Lösungen, die sowohl gesetzeskonform als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Unsere Zusammenarbeit ermöglicht es Ihnen, die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchzuführen, Mitarbeitende rechtzeitig zu unterweisen und das Sicherheitsmanagement klar zu strukturieren. Dabei haben wir stets die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden im Blick – das ist unser Ziel.
Fühlen Sie sich sicherer und entspannter, weil Sie wissen, dass alles in Ordnung ist. Und das Beste: Wir nehmen Ihnen die Last ab, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
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Wann benötigen Unternehmen eine SiFa?
Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen, wenn sie mehr als 20 Beschäftigte haben oder wenn besondere Gefahren am Arbeitsort bestehen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben im Blick zu behalten, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze?
In Deutschland können bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzgesetze empfindliche Strafen verhängt werden. Diese können von Bußgeldern bis hin zu Haftstrafen für Geschäftsführende reichen. Es ist entscheidend, sich rechtzeitig abzusichern.
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst mehrere Schritte: die Identifikation von Gefahren, die Bewertung der Risiken und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Hierbei ist eine Dokumentation unerlässlich, um die Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
Welche Vorteile hat die Auslagerung der Arbeitssicherheit?
Die Auslagerung der Arbeitssicherheit an externe Fachkräfte bringt den Vorteil von Fachwissen und Unabhängigkeit. Externe SiFas sind neutral und können objektive Analysen und Vorschläge zur Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen machen.
Was passiert, wenn ich ohne Arbeitsschutzmaßnahmen arbeite?
Arbeiten ohne angemessene Arbeitsschutzmaßnahmen kann zu schwerwiegenden Folgen führen, darunter Arbeitsunfälle, rechtliche Konsequenzen oder sogar Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus leidet auch das Betriebsklima.
