06196 7641032 info@secutelli.de

Gefahrstoff-Check: 5 Fallen bei der Dokumentation vermeiden

von Dez. 22, 2025

Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft digitales Gefahrstoffverzeichnis auf einem Tablet in einem Gefahrstofflager mit vorschriftsmäßiger Kennzeichnung.

Praxis-Check Gefahrstoffe: So vermeiden Sie die 5 größten Fehler im Gefahrstoffverzeichnis

Ein lückenloses Gefahrstoffverzeichnis ist für Unternehmen in Sulzbach (Taunus) und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet weit mehr als eine bürokratische Last. Die Gefahrstoffdokumentation bildet das rechtliche Fundament, um Mitarbeiter vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und bei einer Betriebsprüfung durch die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft rechtssicher dazustehen. In diesem Praxis-Check Gefahrstoffe zeigen wir Ihnen, wie Sie die häufigsten Gefahrstoffmanagement Fehler identifizieren und beheben.

Rechtliche Grundlagen und die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die TRGS 400 geben klare Strukturen vor, wie Betriebe mit gefährlichen Substanzen umgehen müssen. Jede Gefährdungsbeurteilung muss individuell für den jeweiligen Arbeitsplatz erstellt werden, um die spezifische Toxizität und Einsatzbedingungen zu bewerten. Dabei ist die Dokumentationspflicht Arbeitsschutz kein Selbstzweck, sondern dient der Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen für Ihr Team.

Falle 1: Veraltete Sicherheitsdatenblätter prüfen

Viele Unternehmen versäumen es, regelmäßig jedes Sicherheitsdatenblatt prüfen zu lassen. Nach der REACH-Verordnung sind Hersteller verpflichtet, diese bei neuen Erkenntnissen zu aktualisieren. Ein veraltetes Datenblatt führt unweigerlich zu einer falschen Risikobewertung und im schlimmsten Fall zum Einsatz ungeeigneter PSA. Ein modernes Gefahrstoffkataster muss daher digital oder analog stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Die 5 größten Fallen bei der Dokumentation von Gefahrstoffen

  • Lücke im Gefahrstoffverzeichnis: Oft werden nur offensichtliche Chemikalien gelistet, während Reinigungsmittel oder Wartungssprays vergessen werden.
  • Fehlende Betriebsanweisung: Ohne eine verständliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung wissen Mitarbeiter nicht, wie sie sich im Notfall verhalten sollen.
  • Ignorieren der Kennzeichnungspflicht: Umgefüllte Stoffe in Drittgebinden ohne korrekte GHS-Symbole sind eine häufige Ursache für Unfälle.
  • Mangelhafter Brand- und Explosionsschutz: Wenn die Lagerklasse nicht beachtet wird, entstehen durch falsche Zusammenlagerung hochgefährliche Brandlasten.
  • Fehlende Substitutionsprüfung: Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis, dass geprüft wurde, ob weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden können.

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip optimieren

Bei der Erstellung der Gefahrstoffdokumentation ist die Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen essenziell. Das STOP-Prinzip verlangt, dass die Substitutionsprüfung an erster Stelle steht, gefolgt von technischen und organisatorischen Lösungen. Erst wenn diese nicht ausreichen, darf die PSA als alleinige Maßnahme herangezogen werden. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann hier wertvolle Impulse geben, um technische Lösungen wie Absaugungen effizient zu planen.

Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt

Secutelli unterstützt Unternehmen im gesamten Main-Taunus-Kreis – von Bad Soden und Eschborn bis Hofheim und Frankfurt am Main – pragmatisch, rechtskonform und effizient dabei, die hohen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen zu meistern. Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen regulatorischer Änderungen fundiert zu beurteilen und Ihre Arbeitsschutzorganisation optimal an die betriebliche Realität anzupassen. Durch unsere Expertise minimieren wir Ihre Haftungsrisiken, verbessern interne Prozesse und führen praxisnahe Schulungen für Sicherheitsbeauftragte sowie Führungskräfte durch. Mit individueller Beratung bringen wir Klarheit in komplexe Anforderungen wie die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters oder die Durchführung einer rechtssicheren Risikobewertung, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wirtschaftlichkeit und Sicherheit: SIFa Kosten im Blick

Für viele Firmen in der Region, etwa in Kronberg, Königstein oder Kelkheim, stellt sich die Frage nach den SIFa Kosten. Eine Bestellung Betriebsarzt und Sifa auf externer Basis ist oft deutlich kosteneffizienter als interne Ressourcen zu binden. Wenn Sie einen externen Sicherheitsmeister beauftragen, erhalten Sie Zugriff auf spezialisiertes Fachwissen, das besonders bei der Archivierungspflicht von Expositionsdaten und der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung entscheidend ist. Arbeitsschutz Unternehmen profitieren hier von einer schlanken Arbeitsschutz Beratung, die Sicherheit und Produktivität vereint.

Fazit: Arbeitssicherheit Pflicht ernst nehmen

Gefahrstoffe sind in fast jedem Betrieb vorhanden, doch erst die richtige Dokumentation macht den Umgang sicher. Ob in Wiesbaden, Mainz oder Darmstadt – die Anforderungen bleiben gleich hoch. Ein systematisches Vorgehen schützt nicht nur Ihre Belegschaft, sondern sichert Sie als Unternehmer persönlich ab. Nutzen Sie die Vorteile einer externen Betreuung, um Fehlerquellen frühzeitig zu eliminieren und Ihre Dokumentation auf ein professionelles Niveau zu heben.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Gefahrstoffmanagement oder benötigen Unterstützung bei der nächsten Begehung?

Jetzt Kontakt zu secutelli aufnehmen und beraten lassen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Gefahrstoffverzeichnis und einem Gefahrstoffkataster?

Oft werden die Begriffe synonym verwendet. Das Verzeichnis ist die gesetzlich geforderte Liste aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe nach GefStoffV. Ein Kataster ist oft umfangreicher und enthält zusätzlich detaillierte Informationen zu Mengen und Lagerorten.

Wie lange gilt die Archivierungspflicht für die Gefährdungsbeurteilung?

Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung sollten dauerhaft aufbewahrt werden. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen müssen Expositionsverzeichnisse sogar bis zu 40 Jahre nach Ende der Exposition archiviert werden.

Müssen auch haushaltsübliche Reiniger dokumentiert werden?

Ja, sofern diese als Gefahrstoffe eingestuft sind (erkennbar an den GHS-Symbolen) und regelmäßig im gewerblichen Rahmen eingesetzt werden, müssen sie ins Verzeichnis aufgenommen werden.

Was passiert bei Fehlern in der Dokumentationspflicht Arbeitsschutz?

Bei einer Betriebsprüfung können Mängelberichte, Bußgelder oder im Falle eines Unfalls sogar Regressforderungen der Versicherung die Folge sein.

Welche Rolle spielen GHS-Symbole in der Betriebsanweisung?

Die GHS-Symbole müssen zwingend in der Betriebsanweisung erscheinen, damit Mitarbeiter die Gefahren (z. B. entzündbar, ätzend) auf einen Blick erkennen können.

Wie unterstützt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?

Die Sifa identifiziert Gefahrstoffe, hilft beim Sicherheitsdatenblatt prüfen, erstellt Entwürfe für Betriebsanweisungen und berät zur Auswahl der richtigen PSA sowie zur Einhaltung der TRGS 400.

Sebastian Klawonn