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Wenn der Unfall passiert: Wer haftet wirklich?

von Apr. 7, 2026

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Wenn der Unfall passiert: Wer haftet wirklich? Warum ‚Ich wusste das nicht‘ den Geschäftsführer nicht schützt

Die Haftung Geschäftsführer Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen. Bei einem Arbeitsunfall stellt sich sofort die Frage nach der Verantwortlichkeit. Die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz Verantwortlichkeit sind eindeutig und beinhalten auch die Gefährdungsbeurteilung Pflicht Geschäftsführer. Geschäftsführer können sich nicht mit dem Argument „Ich wusste das nicht“ aus der Haftung ziehen.

Die rechtlichen Grundlagen der Haftung

In Deutschland sind die Haftungsfragen im Arbeitsrecht klar geregelt. Bei einem Arbeitsunfall greifen verschiedene Haftungsarten:

  • Zivilrechtliche Haftung: Der Geschäftsführer haftet für Schäden, die durch sein Unternehmen verursacht werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen Arbeitsunfall: Im Falle von grober Fahrlässigkeit kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
  • Haftungsrisiken minimieren: Durch entsprechende Vorkehrungen kann die Haftung reduziert werden.

Die Garantenstellung des Geschäftsführers

Die Garantenstellung Geschäftsführer besagt, dass der Geschäftsführer für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Dies umfasst:

  • Die Aufsichtspflicht Arbeitgeber.
  • Die Dokumentationspflicht Arbeitsschutz.
  • Die Unterweisung Mitarbeiter Pflicht.

Was passiert nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall erfolgt eine umfassende Untersuchung. Hierbei können Regressansprüche Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden, die für Unternehmen teuer werden können. Zudem kann das Fehlen einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung Pflicht Geschäftsführer zu Bußgeldern führen.

Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt

Die Secutelli GmbH bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen in der Region. Wir helfen Ihnen, die Auswirkungen von Änderungen im Arbeitsschutz zu bewerten und Ihre Organisation entsprechend anzupassen. Unser Team arbeitet mit Ihnen zusammen, um Risiken zu minimieren und interne Prozesse zu optimieren. Wir führen Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch und bieten individuelle Beratung an, um Klarheit über neue Anforderungen zu schaffen.

Für weitere Informationen und zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unseren Kontaktbereich.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Pflichten eines Geschäftsführers im Arbeitsschutz?

Der Geschäftsführer muss für die Sicherheit im Unternehmen sorgen, erforderliche Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Mitarbeiter entsprechend unterweisen.

Können Geschäftsführer für Unfälle verantwortlich gemacht werden?

Ja, Geschäftsführer können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz nicht erfüllen.

Wie kann ich Bußgelder im Arbeitsschutz vermeiden?

Durch ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiter können Bußgelder vermieden werden.

Was ist die Garantenstellung des Geschäftsführers?

Die Garantenstellung verpflichtet den Geschäftsführer zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und zur Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn man gegen Arbeitsschutzgesetze verstößt?

Verstöße können Bußgelder, strafrechtliche Verfolgung und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Wie kann ich Haftungsrisiken in meinem Unternehmen minimieren?

Durch die Implementierung eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter können Haftungsrisiken minimiert werden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft. Das Beitragsbild wurde mit KI generiert.

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Sebastian Klawonn

Sebastian Klawonn verfügt über eine fundierte technische Ausbildung als Metallbauer für Konstruktionstechnik sowie über eine Qualifikation als geprüfter Industriemeister mit Schwerpunkt vernetzte Industrie. Ergänzt wird seine fachliche Expertise durch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts), das eine ganzheitliche Sicht auf Organisation, Wirtschaftlichkeit und Prävention ermöglicht. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG unterstützt er Unternehmen bei der praxisnahen und rechtskonformen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine Tätigkeit verbindet technische Sicherheit mit organisatorischen und menschlichen Aspekten, gestützt durch eine zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Business Coach.