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Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen

von Mai 15, 2026

Einleitung in die Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen

Die Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen ist ein zentrales Thema im Bereich Arbeitsschutz. Geschäftsführer stehen vor der Verantwortung, ihre Mitarbeitenden durch umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Diese Verantwortung geht über gesetzliche Vorgaben hinaus und dient zudem als Ausdruck einer allgemeinen Sorgfaltspflicht. Für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, wie Secutelli, liegt der Fokus auf der Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter Konzepte zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Die Verantwortung des Geschäftsführers

Ein Arbeitsunfall kann verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit und Produktivität von Mitarbeitenden haben. Bei einem Vorfall wird umgehend die Frage nach der Haftung aufgeworfen. Grundsätzlich trägt der Geschäftsführer die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Ein Versäumnis kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für die betroffene Person als auch für das Unternehmen.

Die rechtlichen Grundlagen

Die Haftung des Geschäftsführers ist sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen verpflichtet, möglicherweise gefährliche Situationen innerhalb ihrer Räumlichkeiten aktiv zu identifizieren und zu bewerten. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu hohen Strafen führen.

Proaktives Handeln ist notwendig

Reicht es nicht aus, lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Der Gesetzgeber erwartet ein proaktives Handeln, um Gefahren zu minimieren. In der Praxis stellen Unternehmen oft fest, dass Unzureichende Investitionen in den Arbeitsschutz zu hohen finanziellen Risiken führen können.

Finanzielle Folgen bei Arbeitsunfällen

Die Höhe von Strafen und Bußgeldern im Bereich Arbeitsschutz kann dramatisch variieren. Bei schweren Verstößen können die Bußgelder schnell im fünfstelligen Bereich landen. Die finanziellen Folgen für das Unternehmen können somit erheblich sein.

Kosten für Unternehmen vermeiden

Ein typischer Fall kann so aussehen: Ein Mitarbeitender verletzt sich schwer, weil die Gerätschaften nicht ordnungsgemäß gewartet wurden. In solchen Fällen wird nicht nur das Unternehmen mit hohen Kosten konfrontiert, sondern auch der Geschäftsführer kann persönlich haftbar gemacht werden.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie sie von Secutelli angeboten wird, ist nicht nur ratsam, sondern oft notwendig. Diese Dienstleister bringen das nötige Fachwissen mit und bewerten objektiv die Arbeitsschutzstandards im Unternehmen. Dadurch können individuelle Lösungen gefunden werden, die rechtliche Risiken minimieren helfen.

Vorteile der externen Sicherheitsfachkraft

Die Auslagerung der Sicherheitsdienstleistungen kann für viele Unternehmen im Main-Taunus-Kreis sinnvoll sein. Oftmals ist eine externe Fachkraft in der Lage, frische Perspektiven zu bieten und innovative Ansätze für das Sicherheitsmanagement zu entwickeln.

Schüler und Unterweisungen

Ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheitsbetreuung sind Schulungen und die Unterweisung der Mitarbeitenden. In der Praxis passiert häufig, dass Schulungsinhalte nicht ausreichend aktualisiert werden, was bei Unfällen fatale Folgen haben kann. Externe Fachkräfte können dazu beitragen, die Inhalte aktuell und relevant zu halten.

Erfolgreiche Implementierung von Sicherheitskonzepten

Die Implementierung von Sicherheitskonzepten sollte strategisch durchdacht sein. Ein Beispiel zeigt, dass Unternehmen, die regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen, deutlich weniger Arbeitsunfälle verzeichnen als solche, die dies nicht tun. Hier ist die Mitwirkung eines Experten eine wertvolle Hilfe.

Schlussfolgerung zur Haftung des Geschäftsführers

Abschließend lässt sich sagen, dass die Haftung des Geschäftsführers im Kontext von Arbeitsunfällen ein komplexes, aber äußerst relevantes Thema ist. Durch frühzeitige Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Experten wie Secutelli können Unternehmen rechtliche Risiken verringern und gleichzeitig das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden fördern. Ein proaktiver Ansatz im Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, sich als verantwortungsbewusste Arbeitgeber zu präsentieren.

Wie Secutelli bei diesem Thema unterstützen kann

Die Zusammenarbeit mit Secutelli erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst führen wir eine umfassende Analyse Ihres Unternehmens durch. Darauf folgend entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte, die dazu beitragen, Sicherheitsstandards zu erhöhen. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden regelmäßig und leiten Sie an, Gefahren frühzeitig zu erkennen. So minimieren wir nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden.



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Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptgründe für die Haftung des Geschäftsführers?

Die Hauptgründe sind die Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben und die allgemeine Sorgfaltspflicht im Arbeitsschutz. Ein Geschäftsführer haftet, wenn er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen trifft.

Wie kann ich rechtliche Risiken minimieren?

Durch die Einbindung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können Unternehmen Risiken besser bewerten und Sicherheitskonzepte optimieren, sodass Unfälle und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Was passiert im Falle eines Arbeitsunfalls?

Im Falle eines Arbeitsunfalls wird sofort untersucht, ob das Unternehmen seinen Pflichten nachgekommen ist. Bei Versäumnissen können hohe Strafen und Bußgelder drohen, auch persönliche Haftung ist möglich.

Wie oft sollten Schulungen zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden?

Regelmäßige Schulungen sind entscheidend. Mindestens einmal jährlich sollten alle Mitarbeitenden unterwiesen werden, idealerweise jedoch häufiger, um stets aktuelle Informationen zu vermitteln.

Was sind typische Fehler im Arbeitsschutz?

Typische Fehler sind unzureichende Gefährdungsbeurteilungen, mangelnde Mitarbeiterschulungen und die Vernachlässigung gesetzlicher Vorgaben. Diese Fehler können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

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Sebastian Klawonn

Sebastian Klawonn verfügt über eine fundierte technische Ausbildung als Metallbauer für Konstruktionstechnik sowie über eine Qualifikation als geprüfter Industriemeister mit Schwerpunkt vernetzte Industrie. Ergänzt wird seine fachliche Expertise durch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts), das eine ganzheitliche Sicht auf Organisation, Wirtschaftlichkeit und Prävention ermöglicht. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG unterstützt er Unternehmen bei der praxisnahen und rechtskonformen Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine Tätigkeit verbindet technische Sicherheit mit organisatorischen und menschlichen Aspekten, gestützt durch eine zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Business Coach.