Arbeitsschutz Grundbetreuung
Secutelli Arbeitsschutz
Unsere Betreuungspakete im Überblick
Starter
Ideal für kleinere Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und eine solide Basis im Arbeitsschutz schaffen möchten.
Standard
Das optimale Paket für Betriebe, die ihren Arbeitsschutz systematisch aufbauen und kontinuierlich verbessern möchten.
Plus
Unser umfangreichstes Betreuungspaket – individuell zugeschnitten auf die Anforderungen größerer Betriebe mit erweiterten Pflichten im Arbeitsschutz.
Grundbetreuung
Sicherheit von Anfang an
Unsere Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle wesentlichen Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz abdeckt.
Von der Teilnahme an ASA-Sitzungen über regelmäßige Begehungen bis hin zu umfassender Beratung und Schulung – wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit gesetzeskonform und praxisnah handeln.
Leistungsübersicht:
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Teilnahme an ASA-Sitzungen
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Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen
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Fachkundige Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende
Sicher. Gesetzeskonform. Zukunftsorientiert.
Mit unseren Betreuungspaketen erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), sondern stärken auch nachhaltig die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen.
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Sichern Sie sich professionelle Unterstützung durch eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit – persönlich, effizient und praxisnah.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Was beinhaltet die Arbeitsschutz-Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2?
Unsere Grundbetreuung umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Arbeitsschutz: Teilnahme an ASA-Sitzungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, individuelle Beratung sowie Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeitende. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit gesetzeskonform und sicher aufgestellt ist.
Ist die Grundbetreuung für jedes Unternehmen verpflichtend?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG muss jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einsetzen. Die Grundbetreuung bildet die gesetzliche Basis, unabhängig von Branche oder Größe. Sie stellt sicher, dass Sie alle Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen.
Welche Vorteile bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Mit einer erfahrenen Fachkraft profitieren Sie von rechtssicherer Beratung, maßgeschneiderten Lösungen, fundierten Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßigen Begehungen sowie professionellen Mitarbeiterunterweisungen. Das stärkt nachhaltig die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen und reduziert Unfallrisiken.
Wie häufig müssen Betriebsbegehungen oder ASA-Sitzungen stattfinden?
Die Frequenz hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungsgrad und betrieblichen Abläufen ab. Im Rahmen der Grundbetreuung übernehmen wir die Planung, Durchführung und Dokumentation aller erforderlichen Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen, damit Sie jederzeit den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 entsprechen.
Gehören Unterweisungen und Schulungen zur Grundbetreuung dazu?
Ja. Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutz-Grundbetreuung. Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern steigern auch das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag – praxisnah und verständlich.
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