Arbeitsschutz Homeoffice 2025: Pflichten & Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in Hessen
Das flexible Arbeiten ist längst Standard in der hessischen Unternehmenslandschaft. Doch mit der Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Private wachsen auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz Homeoffice. Als Arbeitgeber sind Sie weiterhin in der Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie in Ihrem Büro in Sulzbach am Taunus oder von zu Hause aus arbeiten. Besonders die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice steht 2025 im Fokus der Aufsichtsbehörden.
Die rechtliche Basis: Telearbeitsplatz vs. Mobiles Arbeiten
Im deutschen Arbeitsschutzrecht muss klar zwischen zwei Formen des Arbeitens von zu Hause unterschieden werden, da dies die Pflichten des Arbeitgebers beeinflusst:
- Telearbeitsplatz: Der Arbeitgeber richtet einen festen, mit dem Büro verbundenen Bildschirmarbeitsplatz in der Privatwohnung des Mitarbeiters ein. Hier gelten die vollen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Betretung durch den Arbeitgeber ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.
- Mobiles Arbeiten (Remote Work): Der Mitarbeiter arbeitet von variierenden Orten, meist von zu Hause, ohne einen fest eingerichteten Arbeitsplatz. Die ArbStättV gilt hier nicht, jedoch bleiben die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Homeoffice bestehen.
Für die meisten flexiblen Arbeitsmodelle in Hessen gilt das mobile Arbeiten. Das bedeutet: Der Fokus liegt auf dem Remote Work Arbeitsschutz nach ArbSchG.
Kernpflicht 1: Die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Die größte Herausforderung und Pflicht ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice. Während die Arbeitsstätte im Büro leicht inspiziert werden kann, müssen im Homeoffice alternative Wege gefunden werden, um Gefährdungen zu erkennen und zu bewerten. Wir von secutelli.de/ empfehlen hierfür einen dreistufigen Ansatz:
1. Beurteilung der Ergonomie und Arbeitsmittel
Der Fokus liegt auf der Ausstattung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Dies umfasst die Bereiche Ergonomie Homeoffice Tipps:
- Technische Ausstattung: Sind Bildschirm, Tastatur und Maus ergonomisch und für die Tätigkeit geeignet?
- Möblierung: Steht ein geeigneter Bürostuhl und ein ausreichend großer Schreibtisch zur Verfügung (oft als Leihgabe des Unternehmens)?
- Beleuchtung: Ist der Arbeitsbereich ausreichend hell beleuchtet, um eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden?
Wir unterstützen Sie mit digitalen Checklisten und Selbsteinschätzungen durch die Mitarbeiter, die anschließend durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit validiert werden.
2. Bewertung der Psychischen Belastungen
Im Homeoffice können soziale Isolation, die Vermischung von Arbeit und Freizeit sowie ständige Erreichbarkeit zu psychischen Belastungen führen. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch diese Faktoren berücksichtigen. Maßnahmen können klare Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit sowie Angebote zur Stressprävention sein.
3. Schulung und Unterweisung
Die Unterweisung ist im Homeoffice wichtiger denn je. Mitarbeiter müssen gezielt über Gefahren und Maßnahmen belehrt werden. Themen der Unterweisung sollten sein:
- Korrekte ergonomische Einstellung des Arbeitsplatzes.
- Verhalten bei Unfällen (siehe Unfallversicherung).
- Regeln zu Pausen und Arbeitszeitgestaltung.
- Datenschutz und Homeoffice Sicherheit.
Kernpflicht 2: Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Seit einer Gesetzesanpassung sind Unfälle im Homeoffice besser abgesichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst nun grundsätzlich Tätigkeiten, die im Homeoffice oder an einem anderen mobilen Arbeitsort ausgeübt werden, in gleichem Umfang wie im Betrieb.
- Versichert: Der Weg des Mitarbeiters, um Arbeitsmittel aus der Küche zu holen oder das Kind in den Nebenraum zu bringen, um ungestört arbeiten zu können.
- Nicht versichert: Privatwirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. der Gang zum Kühlschrank für private Zwecke oder der Unfall auf dem Weg zur Post, wenn es sich nicht um einen Dienstgang handelt.
Trotz der Gesetzesänderung ist die genaue Abgrenzung oft schwierig. Eine klare Definition der Arbeitszeit und -tätigkeit in der Homeoffice-Vereinbarung ist essenziell.
secutelli: Ihr Partner für Homeoffice Sicherheit in Hessen
Die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz Homeoffice stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Wir von secutelli.de/, Ihrem regionalen Partner aus Sulzbach am Taunus, bieten Ihnen rechtssichere Lösungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice.
Sorgen Sie für Homeoffice Sicherheit und erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Remote-Work-Prozesse zukunftssicher zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen
Muss der Arbeitgeber den Homeoffice-Arbeitsplatz zwingend persönlich besichtigen?
Nein. Eine physische Besichtigung der Wohnung gegen den Willen des Mitarbeiters ist nicht erlaubt. Die Gefährdungsbeurteilung kann und sollte durch alternative, datenschutzkonforme Verfahren erfolgen, wie digitale Checklisten, Foto-Dokumentation durch den Mitarbeiter und anschließende videogestützte Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Homeoffice?
Die ArbStättV gilt nur für den sogenannten Telearbeitsplatz, der vom Arbeitgeber fest eingerichtet wurde. Beim mobilen Arbeiten (dem häufigsten Modell) gilt die ArbStättV nicht, dafür aber die allgemeinen Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), insbesondere die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Welche Grundausstattung muss der Arbeitgeber für ergonomisches Arbeiten bereitstellen?
Obwohl der Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten nicht die gesamte Arbeitsstätte einrichten muss, muss er die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören in der Regel ein ergonomischer Bildschirm, eine Tastatur und eine Maus. Die Bereitstellung eines ergonomischen Bürostuhls und Schreibtisches wird dringend empfohlen, um die Einhaltung der Ergonomie Homeoffice Tipps zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken vorzubeugen.
Ist der Weg zum Drucker oder zur Toilette im Homeoffice unfallversichert?
Ja, durch die Gesetzesreform ist der Weg zur Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten im Homeoffice versichert. Dazu zählt auch das Aufsuchen des Druckers oder der Toilette, solange es sich im Rahmen der Arbeitsausübung bewegt. Reine private Tätigkeiten sind weiterhin ausgeschlossen.
