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Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten: Was ändert sich 2025?

von Nov. 17, 2025

Geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten: Was ändert sich 2025 für Ihr Unternehmen?

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten (SiB) ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Doch aktuelle Diskussionen und Gerüchte deuten auf eine möglicherweise geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen hin, die weitreichende Konsequenzen für die Organisation des Arbeitsschutzes haben könnte. Insbesondere Unternehmen in Hessen, die oft als Vorreiter in Sachen Sicherheit agieren, müssen sich frühzeitig auf diese potenziellen Änderungen Sicherheitsbeauftragte 2025 vorbereiten. Wir beleuchten, was die geplante Reduzierung Sicherheitsbeauftragte bedeuten würde, welche Herausforderungen damit verbunden sind und wie Sie die Rechtssicherheit in Ihrem Betrieb gewährleisten.

Warum steht die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zur Debatte?

Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist aktuell $\S 20$ des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Es besagt, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist. Die geplante Novellierung zielt möglicherweise darauf ab, die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten pro Betrieb zu optimieren oder die Schwellenwerte neu zu definieren. Hintergrund sind oft Effizienzüberlegungen und die Verschlankung administrativer Prozesse, die aber keinesfalls zulasten der Sicherheit gehen dürfen.

Potenzielle Auswirkungen einer Reduzierung

  • Gefahr der Überlastung: Weniger Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen könnten eine deutlich größere Betreuungsfläche oder -anzahl an Beschäftigten verantworten, was zu einer Überlastung führen kann.
  • Verlust der direkten Nähe: SiBs fungieren als wichtige Multiplikatoren und haben direkten Kontakt zur Basis. Eine Reduzierung Sicherheitsbeauftragte kann die Sichtbarkeit und Präsenz des Arbeitsschutzes im Alltag massiv vermindern.
  • Erhöhtes Haftungsrisiko: Bei unzureichender Betreuung steigt das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dies kann für die Unternehmensleitung erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die Organisationspflichten nach sich ziehen.

So meistern Sie die Herausforderungen der Änderung

Unabhängig davon, ob die geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten tatsächlich in Kraft tritt, ist es für Unternehmen entscheidend, die bestehende Arbeitsschutzorganisation kritisch zu prüfen und zukunftssicher aufzustellen. Pragmatische Lösungsansätze sind hier der Schlüssel, um weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau zu halten.

Schlüsselstrategien für den Wandel

Um die Lücke, die durch weniger Sicherheitsbeauftragte entstehen könnte, zu schließen, sind folgende Schritte essenziell:

  • Stärkung der Führungskräfte: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt immer bei der Unternehmensleitung. Führungskräfte müssen noch stärker in die Pflicht genommen werden, Sicherheit aktiv vorzuleben und die Gefährdungsbeurteilung in ihrem Verantwortungsbereich ernst zu nehmen.
  • Digitalisierung des Arbeitsschutzes: Der Einsatz von Software für Dokumentation, Unterweisungen und Prüffristen kann administrative Lasten reduzieren und die Effizienz der verbleibenden SiBs und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) steigern.
  • Qualifizierung und Kompetenz: Investieren Sie in die Ausbildung der verbleibenden SiBs. Fundierte Schulungen für Sicherheitsbeauftragte gewährleisten, dass diese ihre Aufgaben trotz eines größeren Zuständigkeitsbereichs kompetent erfüllen können.
  • Kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung: Sorgen Sie für eine regelmäßige, systematische und umfassende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, um alle potenziellen Risiken proaktiv zu identifizieren und zu minimieren.

Die Relevanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Auch wenn es zu einer Änderung Sicherheitsbeauftragte 2025 kommt, bleiben die Grundpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 bestehen. Das bedeutet, das Unternehmen muss weiterhin eine wirksame Organisation des Arbeitsschutzes sicherstellen. Eine bloße Reduzierung Sicherheitsbeauftragte ohne kompensierende Maßnahmen wird von den Aufsichtsbehörden kritisch betrachtet werden und könnte bei Unfällen zu Problemen führen.

Ihre rechtliche Pflicht bleibt bestehen

Die Minimierung von Risiken und die Gewährleistung sicherer Arbeitsplätze sind nicht verhandelbar. Eine Anpassung der Anzahl der SiBs muss immer im Einklang mit einer nachweislich funktionierenden und rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation stehen. Das erfordert eine sorgfältige Analyse der Gefährdungslage und der betrieblichen Struktur.

Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt

Als spezialisierte Arbeitssicherheitsberatung aus Sulzbach am Taunus unterstützt secutelli Unternehmen in ganz Hessen dabei, die drohenden Veränderungen im Arbeitsschutz souverän zu meistern. Wir bieten pragmatische, rechtskonforme und effiziente Lösungen. Wir helfen Ihnen, die individuellen Auswirkungen der geplanten Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten belastbar zu beurteilen und die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Dies beinhaltet die Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung durch effektive Prozesse und klare Verantwortlichkeiten. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte an, um deren Kompetenzen zu stärken und die interne Kommunikation zu verbessern. Mit unserer individuellen Beratung bringen Sie schnell Klarheit in die neuen Anforderungen und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen in Hessen auch nach den Änderungen Sicherheitsbeauftragte 2025 rechtlich auf der sicheren Seite steht.

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die geplante Änderung bei den Sicherheitsbeauftragten?

Aktuell gibt es keine fest verabschiedete Gesetzesänderung. Es handelt sich um Diskussionen und Entwürfe, die darauf abzielen könnten, die Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte neu zu regeln, möglicherweise durch die Anhebung der Mitarbeiter-Schwellenwerte oder eine Änderung der Berechnungsbasis. Unternehmen sollten die Entwicklung unter dem Stichwort Sicherheitsbeauftragte gesetzliche Änderungen genau verfolgen.

Wie kann mein Unternehmen die Sicherheit aufrechterhalten, wenn wir weniger Sicherheitsbeauftragte haben?

Der Fokus muss auf der Stärkung der Führungskräfte, der konsequenten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, der Digitalisierung von Prozessen und der intensiven Schulung der verbleibenden Sicherheitsbeauftragten liegen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt ohnehin beim Arbeitgeber, und die SiBs haben lediglich eine unterstützende Funktion. Kompensieren Sie die Reduzierung Sicherheitsbeauftragte durch mehr Systematik und Kontrolle.

Ab wann könnten die Änderungen für Sicherheitsbeauftragte in Kraft treten?

Da es sich noch um Planungen handelt, ist der genaue Zeitpunkt ungewiss. Oftmals werden solche Änderungen mit einem Vorlauf von mehreren Monaten nach Verabschiedung wirksam, möglicherweise 2025 oder später. Wir empfehlen, sich bereits jetzt mit den möglichen Konsequenzen einer geplanten Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten auseinanderzusetzen, um nicht von kurzfristigen Entscheidungen überrascht zu werden.

Gilt die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auch für kleine Betriebe?

Nein. Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten beginnt laut SGB VII traditionell bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Eine geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten würde voraussichtlich nur die Regelungen oberhalb dieses Schwellenwerts betreffen oder diesen Schwellenwert nach oben anpassen.

Sebastian Klawonn