Die Rollenverteilung: Wer macht was im Unternehmen? Aufgaben von Sifa, SiBe und Betriebsarzt klar definiert
Jedes Unternehmen ist zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verpflichtet. Hierbei spielen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und der Betriebsarzt eine zentrale Rolle. Um die Pflichten als Arbeitgeber rechtskonform zu erfüllen, ist es entscheidend, die genaue Rollenverteilung Sifa SiBe Betriebsarzt zu kennen. In unserem Beitrag aus Sulzbach (Taunus) bringen wir Klarheit in die Verantwortlichkeiten und zeigen, wie diese Akteure im Sinne der Unfallverhütung zusammenarbeiten.
Das Fundament: Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz
Die Organisation des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes basiert maßgeblich auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze verpflichten den Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ist das ASiG. Die Anforderungen an die Betreuung durch diese Akteure werden in der DGUV Vorschrift 2 präzisiert, die abhängig von der Unternehmensgröße und der Gefährdungsklasse Pflichtstunden definiert.
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Die SiFa, oft auch als „FASi“ bezeichnet, ist die zentrale Beratungsinstanz für den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Sie besitzt eine spezielle, staatlich anerkannte Qualifikation und ist eine essenzielle Stütze für das Management.
- Beratung: Die SiFa berät bei der Planung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln.
- Gefährdungsbeurteilung: Sie unterstützt maßgeblich bei der Erstellung und Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
- Begehungen und Mängel: Regelmäßige Betriebsbegehungen und die Analyse von Arbeitsunfällen fallen in ihren Aufgabenbereich, um Mängel festzustellen und abzustellen.
- Schulung: Sie wirkt bei der Schulung der Beschäftigten in Sachen Arbeitssicherheit mit.
Die SiFa ist weisungsfrei in ihrer fachlichen Tätigkeit, berichtet jedoch direkt an die Unternehmensleitung.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ein wichtiger Ansprechpartner vor Ort
Der Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist ein Mitarbeiter aus der Belegschaft, der den Arbeitgeber und die SiFa unmittelbar an der Basis unterstützt. Die Bestellung eines SiBe ist in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.
- Beobachtung: Er beobachtet in seinem Arbeitsbereich die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften.
- Hinweisgeber: Der SiBe weist Kollegen auf Gefahren hin und meldet festgestellte Mängel direkt an Vorgesetzte, die SiFa oder den Betriebsrat.
- Keine Weisungsbefugnis: Im Gegensatz zur SiFa hat der SiBe keine Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen. Er soll motivieren und sensibilisieren.
Der SiBe agiert als wichtiges Multiplikations-Organ für das Bewusstsein zur Arbeitssicherheit im Tagesgeschäft.
Der Betriebsarzt: Fokus auf den Gesundheitsschutz
Der Betriebsarzt (oder der Betriebsarzt-Dienst) ist der Experte für die arbeitsmedizinische Vorsorge und den Gesundheitsschutz im Unternehmen. Er muss gemäß ASiG bestellt werden, um die Betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.
- Gesundheitsvorsorge: Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G25, G37).
- Gefährdungsbeurteilung (Gesundheit): Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus ärztlicher Sicht und Beratung des Arbeitgebers bezüglich Gesundheitsrisiken.
- Prävention: Beratung zu ergonomischen Fragen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter (BEM).
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und berät das Unternehmen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Die Zusammenarbeit: Wer kontrolliert wen?
Die drei Rollen – SiFa, SiBe und Betriebsarzt – sind eng miteinander verzahnt, aber nicht weisungsberechtigt untereinander. Ihre Zusammenarbeit Betriebsarzt und Sifa sowie die Einbindung des SiBe ist der Schlüssel zu einem funktionierenden System.
- Koordination im ASA: Die Zusammenarbeit findet formalisiert im Arbeitsschutzausschuss (ASA) statt, der quartalsweise tagt und in dem alle drei Rollen sowie die Unternehmensleitung und der Betriebsrat vertreten sind.
- Sifa & Betriebsarzt: Sie arbeiten eng bei der Gefährdungsbeurteilung zusammen, wobei die SiFa die technischen und organisatorischen Aspekte und der Betriebsarzt die gesundheitlichen Aspekte beleuchtet.
- SiBe als Frühwarnsystem: Die SiBe liefern wertvolles Feedback aus dem Arbeitsalltag, das sowohl die SiFa als auch den Betriebsarzt in ihre Beratungsleistung einfließen lassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz letztlich immer beim Arbeitgeber verbleiben. Die Fachexperten unterstützen ihn lediglich bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied Sifa SiBe?
Die SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist eine gesetzlich bestellte, weisungsfreie Fachkraft mit spezieller Ausbildung, die den Arbeitgeber primär berät. Der SiBe (Sicherheitsbeauftragter) ist ein Kollege aus dem Betrieb, der ehrenamtlich als Multiplikator dient und auf Mängel hinweist, aber keine Weisungsbefugnis hat.
Ist die Bestellung Betriebsarzt Pflicht?
Ja, in Deutschland ist die Bestellung eines Betriebsarztes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Der Umfang der Betriebsärztlichen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Wer macht was im Arbeitsschutz bezüglich der Gefährdungsbeurteilung?
Die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Die SiFa unterstützt ihn bei der technischen und organisatorischen Durchführung, während der Betriebsarzt die gesundheitlichen Aspekte und die arbeitsmedizinische Prävention bewertet.
