Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht? Das sagen ASiG und DGUV V2
Viele Unternehmer im Main-Taunus-Kreis und im gesamten Rhein-Main-Gebiet stellen sich die zentrale Frage: Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht für meinen Betrieb? Die Antwort ist ein klares Ja, die gesetzliche Verpflichtung zur sicherheitstechnischen Betreuung besteht grundsätzlich für jedes Unternehmen. Die Ausgestaltung dieser Pflicht wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und vor allem durch die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) geregelt. Wir klären, ab welcher Mitarbeiterzahl Sie handeln müssen und welche Unternehmerhaftung Sie damit minimieren.
ASiG und DGUV V2: Die gesetzlichen Grundlagen der Sifa-Pflicht
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt die Rahmenbedingungen fest. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen, um sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das Ziel ist klar definiert: die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Wann muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht erfüllt werden?
Die konkrete Umsetzung der Pflicht wird durch die DGUV V2 gesteuert, welche die benötigte Betreuungszeit festlegt. Diese Zeit hängt von der Branche (Gefährdungsklasse) und der Anzahl der Mitarbeiter ab. Die DGUV V2 unterscheidet zwischen zwei Hauptmodellen:
- Das Regelbetreuungsmodell: Dieses gilt für die meisten Betriebe, insbesondere ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (oft ab 11 Beschäftigten), und erfordert eine fest definierte Grundbetreuung durch eine bestellte Sifa.
- Das Unternehmermodell: Dieses vereinfachte Betreuungsmodell ist für Kleinstbetriebe (meist bis zu 10 Mitarbeiter) anwendbar, setzt jedoch die Teilnahme des Unternehmers an speziellen Schulungen voraus. Trotzdem muss auch hier eine Sifa für die anlassbezogene (betriebsspezifische) Betreuung hinzugezogen werden.
Sifa ab wie vielen Mitarbeitern? Der Schlüssel zum richtigen Betreuungsmodell
Die Faustregel im Hinblick auf die Frage „Sifa ab wie vielen Mitarbeitern?“ ist für Unternehmen in Eschborn, Bad Homburg und Frankfurt am Main entscheidend. Ob das Regelbetreuungsmodell oder das Unternehmermodell greift, bestimmt den Umfang Ihrer Pflichten.
Mitarbeiterzahl als Indikator
- Unter 10 Beschäftigte: Hier ist oft das Unternehmermodell (alternativ auch als „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ bekannt) möglich. Die Sifa wird primär für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei besonderen Anlässen benötigt.
- Ab 11 Beschäftigte: Hier ist fast immer das Regelbetreuungsmodell anzuwenden. Die Sifa muss offiziell bestellt und regelmäßig, entsprechend der berechneten Einsatzzeit, tätig werden.
Die exakte Betreuungszeit wird in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet und ist auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft einsehbar. Wir helfen Ihnen, diese Berechnung korrekt und effizient durchzuführen.
Die Konsequenzen: Minimierung der Unternehmerhaftung
Die Bestellung einer qualifizierten Sifa ist mehr als nur eine gesetzliche Auflage; sie ist ein aktiver Schutzmechanismus zur Minimierung der Unternehmerhaftung. Wenn Sie keine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht erfüllen oder die Betreuung mangelhaft ist, drohen erhebliche Risiken:
- Bußgelder und Anordnungen: Die zuständigen Aufsichtsbehörden können bei Kontrollen empfindliche Bußgelder verhängen und die sofortige Nachholung der Betreuung anordnen.
- Erhöhtes Haftungsrisiko: Bei einem schweren Arbeitsunfall kann die fehlende Sifa-Betreuung als Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden, was die zivil- und strafrechtliche Verantwortung des Unternehmers drastisch erhöht.
- Mangelhafte Prävention: Ohne Sifa fehlt Ihnen die professionelle Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, der Planung sicherer Arbeitsplätze in Kelkheim (Taunus) oder Königstein im Taunus sowie der Durchführung wichtiger Sicherheitsschulungen.
Eine proaktive, rechtskonforme Betreuung durch eine Sifa sichert Sie ab und fördert gleichzeitig die Gesundheit und Produktivität Ihrer Belegschaft.
Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-kreis bei diesem Thema unterstützt
Die Einhaltung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht muss kein bürokratischer Albtraum sein. Als Ihre lokale Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus) bietet secutelli pragmatische, rechtskonforme und effiziente Lösungen für Unternehmen im gesamten Main-Taunus-Kreis, von Hofheim am Taunus bis Glashütten.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren genauen Betreuungsbedarf nach DGUV V2 zu beurteilen und die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen. Unser Fokus liegt darauf, Risiken zu minimieren und interne Prozesse zu verbessern. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung, sondern führen auch praxisnahe Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch. Durch unsere individuelle Beratung erhalten Sie absolute Klarheit in die Anforderungen des ASiG und können sicherstellen, dass Ihr Unternehmen jederzeit gesetzeskonform und sicher agiert. Wir sind Ihr Partner für nachhaltigen Arbeitsschutz in Hessen.
Kontaktieren Sie secutelli noch heute für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer Sifa-Pflicht!
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist die Grundbetreuung nach DGUV V2?
Die Grundbetreuung ist der Teil der sicherheitstechnischen Betreuung, der sich nach festen, branchenabhängigen Einsatzzeiten richtet und regelmäßig durchgeführt werden muss. Sie dient der Aufrechterhaltung der Basisstruktur des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Kann der Unternehmer die Sifa-Aufgaben selbst übernehmen?
Im Rahmen des Unternehmermodells (meist bis zu 10 Beschäftigte) kann der Unternehmer nach erfolgter Schulung die Grundbetreuung selbst übernehmen. Für die betriebsspezifische Betreuung und bei komplexen Gefährdungen muss jedoch die Expertise einer qualifizierten Sifa hinzugezogen werden.
Welche Rolle spielt die Sifa bei der Gefährdungsbeurteilung?
Die Sifa hat eine beratende und unterstützende Funktion bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung und Dokumentation liegt jedoch immer beim Arbeitgeber. Die Sifa hilft dabei, Mängel zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu formulieren.
