Grundbetreuung vs. Betriebsspezifische Betreuung: Die DGUV V2 verstehen und die Strafe keine Sifa vermeiden
Viele Unternehmer sind unsicher, wie sie die Gesetzliche Grundlage der Arbeitssicherheit optimal erfüllen sollen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der Vorschrift 2 (DGUV V2) ein Betreuungsmodell geschaffen, das die Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SIFa) regelt. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann schnell zur Ordnungswidrigkeit ASiG führen und zieht eine persönliche Unternehmerhaftung nach sich. Dieser Leitfaden vom Experten Sebastian Klawonn von Secutelli.de aus Sulzbach (Taunus) erklärt den grundlegenden Unterschied zwischen einer Betriebsspezifischen und Grundbetreuung und hilft Ihnen, eine drohende Strafe keine Sifa zu umgehen.
Warum die Betreuungsform nach DGUV V2 die Notwendigkeit bestimmt
Die DGUV V2 teilt die geforderte Arbeitsschutzbetreuung in zwei elementare Bestandteile. Diese Unterscheidung stellt sicher, dass jedes Unternehmen genau die Menge an Betreuung erhält, die es wirklich benötigt, um Risiken zu minimieren. Ein effizientes Betreuungsmodell spart dabei unnötige Kosten und konzentriert die Ressourcen auf das Wesentliche.
Die Betreuungsform ist nicht statisch, sondern richtet sich nach der Größe, der Branche und der Risikoklasse Ihres Unternehmens.
Kleine Unternehmen profitieren oft von flexibleren Modellen, während größere Betriebe eine umfassendere Planung benötigen. Die korrekte Anwendung der DGUV V2 ist die Grundlage für rechtskonformen Arbeitsschutz.
Das Fundament: Die Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst alle Leistungen, die jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Branche und den spezifischen Gefahren, zwingend erbringen muss. Sie stellt das unveränderliche Fundament der Arbeitsschutzorganisation dar. Ziel ist es, grundlegende Standards zu etablieren und die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten.
Die Grundbetreuung ist branchenübergreifend gültig und setzt sich aus fest definierten Stundenkontingenten zusammen, die pro Mitarbeiter und Jahr berechnet werden.
- Basis-Organisation: Unterstützung bei der Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb.
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung: Beratung bei der initialen Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen.
- Regelmäßige Betriebsbegehungen: Allgemeine Kontrollen zur Identifizierung potenzieller Mängel.
- Dokumentation: Führen der notwendigen Unterlagen und Berichte.
Diese Betreuungszeit wird nach festen Formeln berechnet und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen stets erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist essenziell, um eine Ordnungswidrigkeit ASiG zu vermeiden.
Die individuelle Erweiterung: Die Betriebsspezifische Betreuung
Die Betriebsspezifische Betreuung, auch anlassbezogene Betreuung genannt, ergänzt die Grundbetreuung dort, wo es aufgrund besonderer Umstände notwendig ist. Hier geht es um spezifische Risiken, die nicht in die allgemeine Grundformel passen.
Diese Betreuung ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach konkreten Anlässen und Gefahren im Betrieb. Die Stundenkontingente werden flexibel nach Bedarf abgerechnet.
Anlässe, die eine Betriebsspezifische Betreuung erfordern, sind typischerweise:
- Einführung neuer Arbeitsverfahren, Maschinen oder Anlagen.
- Änderungen in den Arbeitsmitteln oder den Gefahrstoffen.
- Gestaltung von neuen oder Umbau von bestehenden Arbeitsplätzen.
- Untersuchung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Spezielle Ergonomie- oder psychologische Gefährdungsbeurteilungen.
Die Betriebsspezifische Betreuung ist damit der Schlüssel, um individuelle Risiken effektiv zu managen und die Unternehmerhaftung im Ernstfall zu begrenzen.
Das Betreuungsmodell wählen: Normal- vs. Alternativbetreuung
Die DGUV V2 bietet grundsätzlich zwei Wege, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen:
1. Die Regelbetreuung (Normalbetreuung)
Dies ist das Standardmodell für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Hier werden die Einsatzzeiten der SIFa klar nach Branchen und Mitarbeiterzahlen berechnet.
- Unternehmen mit > 10 Mitarbeitern: Die Zeitkontingente für Grund- und Betriebsspezifische Betreuung sind klar definiert (z.B. in Stunden pro Jahr).
- Zentrale Steuerung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit plant und koordiniert alle notwendigen Maßnahmen und begeht den Betrieb regelmäßig.
2. Das Unternehmermodell (Alternativbetreuung)
Dieses Modell ist in der Regel für Kleinbetriebe bis zu 50 Mitarbeitern (je nach Berufsgenossenschaft) vorgesehen. Der Unternehmer übernimmt hierbei nach einer speziellen Schulung selbst die Grundbetreuung.
- Max. 50 Mitarbeiter: Der Unternehmer besucht eine Motivations- und Informationsmaßnahme (MIA).
- Delegation von Aufgaben: Die Betriebsspezifische Betreuung muss weiterhin an eine externe SIFa (wie secutelli) delegiert werden.
- Vorteil: Flexibilität und Kostenersparnis bei der Grundbetreuung, aber höhere Eigenverantwortung.
Die Wahl des richtigen Betreuungsmodells ist entscheidend für die Compliance und bestimmt direkt, wie oft und in welchem Umfang eine SIFa tätig werden muss. Eine falsche Wahl erhöht das Risiko einer Strafe keine Sifa.
Haftung und Konsequenzen: Die Haftung Arbeitssicherheit bei Pflichtverletzung
Die Bestellung einer SIFa ist eine gesetzliche Pflicht des Unternehmers (§ 5 ASiG). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Konsequenzen bei fehlender SIFa
Wenn die vorgeschriebene Betreuung nach DGUV V2 fehlt oder unzureichend ist, drohen:
- Ordnungswidrigkeit und Bußgelder: Die zuständige Behörde (Gewerbeaufsicht) kann Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängen (§ 20 ASiG). Dies ist die direkte Strafe keine Sifa.
- Persönliche Haftung: Bei Arbeitsunfällen kann die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Unternehmerhaftung tritt in Kraft, wenn ein grober Organisationsmangel (wie eine fehlende SIFa) ursächlich war.
- Versicherungsschutz: Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes können Berufsgenossenschaften die Leistungen einschränken oder Regressansprüche geltend machen.
Eine korrekte Umsetzung der Grund- und Betriebsspezifischen Betreuung ist somit Ihre beste Versicherung gegen rechtliche Risiken.
Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt
Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus) unterstützt secutelli Unternehmen in der gesamten Region (z.B. Bad Soden, Hattersheim, Kelkheim bis Frankfurt und Wiesbaden) pragmatisch, rechtskonform und effizient bei der Einhaltung der DGUV V2. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu bewerten und die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen. Dazu gehört die fundierte Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, um Risiken frühzeitig und zielgerichtet zu minimieren. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Grundbetreuung und der Betriebsspezifischen Betreuung, sodass Sie keine Strafe keine Sifa befürchten müssen. Unser Service umfasst maßgeschneiderte Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte, um deren Kompetenzen zu stärken. Durch unsere individuelle Beratung bringen wir Klarheit in komplexe Vorschriften und sorgen dafür, dass die Betreuung nach DGUV V2 nicht nur eine Pflicht, sondern ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen wird, der Ausfallzeiten reduziert und die Produktivität steigert.
Die Unterscheidung zwischen Grund- und Betriebsspezifischer Betreuung ist fundamental für die Einhaltung der Gesetzlichen Grundlage im Arbeitsschutz. Setzen Sie auf externe Expertise, um diese Komplexität sicher zu meistern.
Nehmen Sie Kontakt mit secutelli auf, um Ihre Betreuungsform zu klären!
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Grund- und Betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung deckt die allgemeinen, branchenunabhängigen Mindestanforderungen der Arbeitssicherheit ab und erfolgt nach festen Zeitkontingenten. Die Betriebsspezifische Betreuung ist hingegen anlassbezogen und dient der Abdeckung spezifischer, individueller Risiken (z.B. neue Maschinen, Unfälle, Umbau) im Unternehmen.
Ab wie vielen Mitarbeitern ist die Bestellung einer SIFa Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFa) besteht unabhängig von der Mitarbeiterzahl, da sie sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergibt. Die Wahl des Betreuungsmodells (z.B. das Unternehmermodell/Alternativbetreuung) hängt jedoch von der Mitarbeiterzahl ab, wobei in der Regel bis zu 50 Beschäftigte eine Sonderregelung in Anspruch nehmen können.
Was droht dem Unternehmer bei Missachtung der DGUV V2?
Bei Missachtung der DGUV V2 und unzureichender Betreuung drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die als Ordnungswidrigkeit ASiG geahndet werden können. Im Falle eines Arbeitsunfalls mit Personenschaden kommt es zudem zur Prüfung der Unternehmerhaftung aufgrund von Organisationsverschulden.
Kann ich die Betriebsspezifische Betreuung als Unternehmer selbst durchführen?
Nein. Im Unternehmermodell (Alternativbetreuung) können Sie nach erfolgreicher Schulung lediglich die Grundbetreuung selbst übernehmen. Die Betriebsspezifische Betreuung muss zwingend durch externe Experten wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFa) oder einen Betriebsarzt erfolgen, um die fachliche Expertise zu gewährleisten.
