DGUV V3 Prüfung: E-Check Pflicht, Fristen und sichere Dokumentation
Jedes Unternehmen in Deutschland, vom kleinen Büro in Sulzbach bis zum großen Industriebetrieb, nutzt täglich elektrische Geräte. Ob Kaffeemaschine, Computer oder Kabeltrommel – alle bergen ein Risiko. Genau hier setzt die DGUV V3 Prüfung Pflicht an, besser bekannt als der E-Check im Betrieb. Sie dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und dem Schutz Ihrer Sachwerte vor Bränden. Doch die Vorschrift wirft oft Fragen auf: Wer muss wann prüfen? Und wie entlaste ich als Geschäftsführer meine persönliche Haftung? Als Ihr Partner für Arbeitsschutz beleuchten wir von Secutelli die wichtigsten Aspekte der DGUV Vorschrift 3 und liefern Ihnen einen kleinen, rechtssicheren Leitfaden.
Was ist die DGUV V3 Prüfung und warum ist sie Pflicht?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine der wichtigsten Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Sie schreibt vor, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Die gesetzliche Grundlage bildet primär die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG).
Die Prüfung ist aus drei Gründen zwingend erforderlich:
- Arbeitssicherheit: Sie minimiert das Risiko von Stromschlägen und Verletzungen der Mitarbeiter.
- Brandschutz: Sie reduziert die Gefahr von elektrisch bedingten Bränden, die oft durch defekte Kabel oder Überlastung entstehen.
- Haftung: Nur mit lückenloser Dokumentation können sich Geschäftsführer und verantwortliche Personen im Schadensfall rechtlich entlasten.
Die Krux mit den Fristen: Prüfintervalle korrekt festlegen
Eine der häufigsten Suchanfragen ist: Was sind die Prüffristen DGUV V3? Die DGUV gibt keine starren Fristen vor, sondern verlangt, dass der Unternehmer die Fristen selbst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegt – und zwar abhängig von der Beanspruchung des Geräts. Die DGUV nennt in ihren Durchführungsanweisungen lediglich Richtwerte, die aber oft unterschritten werden müssen:
- Bürogeräte (Computer, Monitore): Oft 1–2 Jahre.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel (Kabeltrommeln, Verlängerungen): Oft 6 Monate bis 1 Jahr (wegen hoher Beanspruchung).
- Ortsfeste Anlagen (Schaltschränke): Oft 4 Jahre.
Wichtig ist, dass Sie die festgelegten Fristen schriftlich begründen und diese bei einer Änderung der Arbeitsbedingungen (z.B. Umzug von Büro in Produktion) sofort neu bewerten.
Ortsveränderliche Betriebsmittel: Die größte Herausforderung
Ein Großteil der Prüfarbeiten entfällt auf die Ortsveränderliche Betriebsmittel. Diese sind definiert als Geräte, die während des Betriebes leicht bewegt werden können und weniger als 23 kg wiegen. Dazu gehören:
- Bohrmaschinen und Schleifgeräte in der Werkstatt.
- Verlängerungskabel, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen.
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher und elektrische Heizgeräte im Pausenraum.
- Ladekabel und Netzteile von Laptops.
Diese Geräte sind einem ständigen mechanischen Verschleiß ausgesetzt und müssen daher in kurzen Zyklen geprüft werden. Eine fehlerhafte Kabeltrommel kann schnell zum Brandherd werden, was die Relevanz des E-Check Unternehmen-Service unterstreicht.
Wer darf prüfen? Die Qualifikation der Prüfer
Die Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Elektrofachkräfte (EFK) oder um speziell unterwiesene Personen, die unter der fachlichen Leitung einer Elektrofachkraft stehen. Der Prüfer muss aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung und zeitnahen Tätigkeit die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung gewährleisten können. Viele KMU entscheiden sich aus Haftungs- und Effizienzgründen bewusst gegen eine interne Lösung und beauftragen einen externen Dienstleister wie Secutelli.
Rechtssichere Dokumentation und Haftungsentlastung
Die Prüfung ist nur so viel wert wie ihre Dokumentation. Im Schadensfall interessiert sich die Berufsgenossenschaft oder der Richter nicht dafür, ob Sie geprüft haben, sondern ob Sie es lückenlos nachweisen können. Die Prüfdokumentation ist die einzige Entlastung des Unternehmers und des Verantwortlichen. Sie muss umfassen:
- Eindeutige Identifikation des Gerätes (Inventarnummer).
- Datum der Prüfung und die Prüffrist.
- Art und Umfang der Prüfung (Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung).
- Ergebnis der Prüfung (OK oder Mängel).
- Name und Unterschrift der befähigten Person.
Ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation drohen Bußgelder und im Falle eines Arbeitsunfalls persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes.
Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt
Secutelli unterstützt Unternehmen aus Sulzbach und ganz Hessen pragmatisch, rechtskonform und effizient dabei, die Komplexität der DGUV V3 zu meistern. Wir helfen Ihnen, die individuellen Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung optimal zu beurteilen und somit Kosten zu senken. Unser Service umfasst die Anpassung der Arbeitsschutzorganisation, um Risiken zu minimieren und interne Prozesse zu verbessern. Dazu gehören spezifische Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte zur Haftungsprävention und die Durchführung der Prüfungen selbst, um mit individueller Beratung Klarheit in die Anforderungen der DGUV V3 zu bringen.
Haben Sie Fragen zu Ihren Prüffristen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihres E-Checks? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte mindestens geprüft werden?
Die Richtwerte für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel liegen oft zwischen 6 Monaten (Baustelle, Industrie) und 2 Jahren (Büro). Die endgültige Frist muss der Unternehmer jedoch selbst in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, basierend auf der Beanspruchung des Gerätes und den Erfahrungen bei den letzten Prüfungen.
Was passiert, wenn die DGUV V3 Prüfung nicht durchgeführt wird?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Im Falle eines Unfalls oder eines Brandes kann die Berufsgenossenschaft die Leistungen kürzen oder den Unternehmer regresspflichtig machen, da er seine Pflichten zur Organisation der Arbeitssicherheit verletzt hat.
Dürfen meine Mitarbeiter die Prüfung nach DGUV V3 selbst durchführen?
Ja, sofern sie als „befähigte Person“ qualifiziert sind. Dies erfordert in der Regel eine elektrotechnische Ausbildung oder eine spezielle Schulung, die sie dazu befähigt, die Prüfungen korrekt durchzuführen und die Messergebnisse zu beurteilen. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung liegt jedoch immer bei der Elektrofachkraft und letztlich beim Unternehmer.
Gilt der DGUV V3 E-Check auch für private Laptops im Homeoffice?
Ja, sofern der Arbeitgeber diese Geräte bereitstellt und sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, auch im Homeoffice die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Die Durchführung erfolgt oft durch Einsendung der Geräte oder durch jährliche Sammelprüfungen im Betrieb.
