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Brandschutzhelfer & Ersthelfer: Pflichten & Anzahl für KMU

von Nov. 19, 2025

Brandschutzhelfer und Ersthelfer im Betrieb: Pflichten, Anzahl und Ausbildung für KMU

Für Personalverantwortliche und Geschäftsführer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist der Arbeitsschutz oft ein Dschungel aus Vorschriften und Quoten. Doch zwei Rollen sind für die Sicherheit der Belegschaft absolut essenziell und streng reglementiert: der Brandschutzhelfer und der Ersthelfer. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen, die HR-Abteilungen täglich beschäftigen: Wie viele Helfer müssen bestellt werden, welche Ausbildungen sind Pflicht und wie oft müssen Schulungen aufgefrischt werden? Als Ihr Partner für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus) bringt Secutelli Licht ins Dunkel der DGUV-Vorschriften und ASR-Richtlinien.

Die Rolle der Brandschutzhelfer: Mehr als nur Feuerlöscher bedienen

Ein Brand im Unternehmen gefährdet nicht nur Sachwerte, sondern vor allem Menschenleben. Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass jeder Betrieb über eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten verfügen muss, die für den Brandschutzfall geschult sind. Doch wie viele Brandschutzhelfer pro Mitarbeiter sind eigentlich vorgeschrieben?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) gibt hier einen klaren Richtwert vor: In der Regel müssen mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Dieser Wert gilt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung). Wichtig ist jedoch, dass diese Quote bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder großer räumlicher Ausdehnung des Unternehmens nach oben angepasst werden muss. Auch Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit müssen bei der Planung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass zu jeder Zeit ein handlungsfähiger Helfer vor Ort ist.

Ist die Brandschutzhelfer Ausbildung Pflicht?

Ja, die Brandschutzhelfer Ausbildung ist Pflicht. Es reicht nicht aus, Mitarbeiter einfach zu benennen. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Löschübungen. Ziel ist es, Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen und im Ernstfall die Evakuierung der Kollegen zu unterstützen. Die Bestellung der Brandschutzhelfer muss zudem schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.

Ersthelfer im Betrieb: Lebensretter im Notfall

Während Brandschutzhelfer primär bei Feuer und Evakuierung agieren, sind Ersthelfer für die medizinische Erstversorgung bei Unfällen zuständig. Auch hier gibt es klare Quoten, die von der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1) vorgegeben sind.

Ersthelfer im Betrieb Anzahl: Die Staffelungen

Die notwendige Ersthelfer im Betrieb Anzahl hängt von der Gesamtzahl der anwesenden Versicherten ab:

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: Ein Ersthelfer ist erforderlich.
  • Mehr als 20 anwesende Versicherte:
    • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 Prozent der Anzahl der Beschäftigten.
    • In sonstigen Betrieben (Produktion, Handwerk, Lager): 10 Prozent der Anzahl der Beschäftigten.

Auch hier gilt: Die Zahlen sind Mindestanforderungen. In Sulzbach und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten wir Unternehmen oft dazu, lieber einen Helfer mehr auszubilden, um Urlaubszeiten und Krankheitswellen sicher abzudecken.

Auffrischungskurs Ersthelfer wie oft?

Einmal gelernt reicht leider nicht aus. Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen sitzen, wenn Sekunden zählen. Daher schreibt die DGUV vor, dass eine Fortbildung regelmäßig stattfinden muss. Konkret lautet die Vorgabe für den Auffrischungskurs Ersthelfer: wie oft? Alle zwei Jahre. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel erneut eine Grundausbildung absolviert werden. Die Kosten für diese Aus- und Fortbildungen werden übrigens in den meisten Fällen von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen getragen.

Planungssicherheit für HR und Management

Für die HR-Abteilung bedeutet dies einen kontinuierlichen Organisationsaufwand. Es müssen Listen geführt, Fristen überwacht und Schulungstermine koordiniert werden. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann im Schadensfall zu empfindlichen Bußgeldern und Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen. Eine saubere Dokumentation in der Arbeitsschutzorganisation ist daher unerlässlich.

Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt

Secutelli unterstützt Unternehmen pragmatisch, rechtskonform und effizient dabei, die Auswirkungen der geplanten Reduzierung zu beurteilen, die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen, Risiken zu minimieren, interne Prozesse zu verbessern, Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durchzuführen und mit individueller Beratung Klarheit in die neuen Anforderungen zu bringen. Gerade im Raum Frankfurt und Taunus schätzen unsere Kunden unsere Nähe und die Fähigkeit, komplexe gesetzliche Vorgaben in verständliche, handlungsfähige Konzepte zu übersetzen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Ermittlung der korrekten Anzahl an Helfern basierend auf Ihrer spezifischen Gefährdungsbeurteilung, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Dokumentation revisionssicher ist.

Haben Sie Fragen zur genauen Bedarfsermittlung in Ihrem Betrieb oder benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation der Pflichtschulungen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Brandschutzhelfer pro Mitarbeiter sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die ASR A2.2 empfiehlt einen Richtwert von 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefahr, Schichtarbeit oder weitläufigen Gebäuden muss diese Zahl entsprechend erhöht werden.

Ist die Brandschutzhelfer Ausbildung Pflicht für jeden benannten Mitarbeiter?

Ja, jeder benannte Brandschutzhelfer muss eine fachkundige Unterweisung (Theorie und Praxis) erhalten haben. Ohne diese Ausbildung gilt die Person vor dem Gesetz nicht als Brandschutzhelfer.

Wie wird die Ersthelfer im Betrieb Anzahl berechnet?

Bei 2 bis 20 Mitarbeitern wird mindestens ein Ersthelfer benötigt. Bei mehr als 20 Mitarbeitern sind es in Verwaltung/Handel 5 Prozent und in sonstigen Betrieben (z. B. Produktion) 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.

Auffrischungskurs Ersthelfer wie oft muss dieser stattfinden?

Ersthelfer müssen ihr Wissen alle zwei Jahre im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings (9 Unterrichtseinheiten) auffrischen, um ihren Status zu behalten.

Sebastian Klawonn