DSGVO, Betriebsrat, Haftung: Rechtliche Fallstricke bei KI im Arbeitsschutz
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Game-Changer in der Arbeitssicherheit. Sie verspricht, Unfälle durch Predictive Analytics und automatisierte Überwachung zu verhindern. Doch so groß das technologische Potenzial ist, so komplex sind die rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Unternehmen, insbesondere in datensensiblen Regionen wie Hessen, müssen bei der Implementierung von KI-Systemen im Arbeitsschutz ein engmaschiges Netz aus DSGVO, Mitbestimmung des Betriebsrats und Fragen der Haftung beachten. Werden diese Aspekte ignoriert, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch eine Ablehnung durch die Belegschaft.
Dieser Beitrag beleuchtet die kritischen rechtlichen und ethischen Säulen, die den Einsatz von KI im Arbeitsschutz in Deutschland bestimmen.
1. Datenschutz: DSGVO und der Einsatz von KI im Arbeitsschutz
KI-Anwendungen in der Arbeitssicherheit, wie Videoanalyse zur Erkennung von unsicherem Verhalten oder Wearables zur Gesundheitsüberwachung, verarbeiten fast immer personenbezogene Daten. Hier greift die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar und stellt hohe Anforderungen.
Die Prinzipien der Datenverarbeitung
- Zweckbindung und Transparenz: Die Datenerfassung muss klar auf den Zweck der Unfallprävention ausgerichtet sein. Mitarbeiter müssen umfassend über Art, Umfang und Dauer der Datenerfassung informiert werden.
- Datensparsamkeit und Minimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den Arbeitsschutzzweck absolut notwendig sind. Beispielsweise sollte eine Videoanalyse unsicheres Verhalten erkennen, ohne dauerhaft das komplette Geschehen aufzuzeichnen. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind hier essenziell.
- Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung muss auf einer klaren Rechtsgrundlage basieren. Meist ist dies der Schutz lebenswichtiger Interessen (§ 26 BDSG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO – Arbeitsverhältnis). Eine Einwilligung ist oft schwierig, da sie freiwillig sein muss.
Der Einsatz von KI in der Arbeitssicherheit muss so gestaltet sein, dass er die Privatsphäre der Mitarbeiter maximal schützt. Eine dauerhafte, anlasslose Verhaltensüberwachung ist in der Regel unzulässig.
2. Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI-Systemen
In Unternehmen mit einem Betriebsrat greift das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Da KI-gestützte Überwachungs- und Analysesysteme direkt das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer betreffen, besteht ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
Die Rolle des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. KI-Systeme fallen zweifelsfrei unter diese Kategorie, selbst wenn der primäre Zweck die Sicherheit ist.
- Notwendigkeit einer Betriebsvereinbarung: Die Einführung der KI-Technologie erfordert zwingend eine Betriebsvereinbarung. Diese muss die Details des Einsatzes regeln, z. B. welche Daten wann und wie lange gespeichert werden, wer Zugriff hat und welche Konsequenzen eine Analyse hat.
- Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Der Betriebsrat wacht darüber, dass die KI-Systeme nicht zur heimlichen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle missbraucht werden, sondern ausschließlich dem Arbeitsschutz dienen.
Eine transparente und frühzeitige Einbindung des Betriebsrats ist entscheidend für die Akzeptanz und die rechtskonforme Einführung der KI im Arbeitsschutz. Ohne die Zustimmung des Gremiums darf das System in der Regel nicht eingesetzt werden.
3. Haftung bei KI-gestützten Unfällen
Eine der komplexesten Fragen der Ethik KI Arbeitsschutz ist die Frage der Haftung bei KI Arbeitssicherheit. Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Unfall trotz (oder sogar aufgrund) des eingesetzten KI-Systems passiert?
Die Verantwortlichkeiten im Überblick
- Unternehmenshaftung: Die Grundverantwortung für den sicheren Betrieb und die Auswahl des richtigen Systems liegt beim Unternehmer. Wenn das KI-System fehlerhaft konfiguriert oder die Gefahrenanalyse durch die KI unzureichend war, kann der Unternehmer haftbar gemacht werden. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zur Überwachung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bleibt bestehen – die KI ist nur ein Werkzeug.
- Herstellerhaftung: Ist der Unfall auf einen Konstruktions- oder Programmierfehler der Software zurückzuführen, kann der Hersteller des KI-Systems in die Produkthaftung genommen werden.
- Organisationsverschulden: Wenn die Organisation des Arbeitsschutzes versagt, z. B. weil die Warnungen der KI ignoriert wurden oder das Personal nicht ausreichend im Umgang mit dem System geschult wurde, liegt ein Organisationsverschulden des Unternehmens vor.
Die KI befreit das Management nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Gegenteil: Sie verlangt eine höhere Sorgfalt bei der Auswahl, Validierung und Überwachung der eingesetzten Technologie.
Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt
Als spezialisierte Arbeitssicherheitsberatung mit tiefem Verständnis für die digitalen Herausforderungen ist secutelli aus Sulzbach am Taunus Ihr kompetenter Partner für die rechtskonforme Implementierung von KI im Arbeitsschutz. Wir unterstützen Unternehmen pragmatisch und effizient dabei, die Auswirkungen neuer KI-Technologien auf die bestehende Arbeitsschutzorganisation zu beurteilen und optimal anzupassen. Dies umfasst die Minimierung datenschutzrechtlicher Risiken (DSGVO KI Arbeitsschutz), die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung (Mitbestimmung Betriebsrat KI) sowie die Klärung von Haftungsfragen. Wir verbessern interne Prozesse, führen gezielte Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch und bringen mit individueller Beratung Klarheit in die komplexen Anforderungen der digitalen Transformation, sodass Ihr KI-Einsatz rechtssicher und ethisch fundiert ist.
Für eine persönliche Beratung, wie Sie die Haftung bei KI Arbeitssicherheit beherrschen und die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen in Hessen sicher erfüllen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Einsatz von KI-Überwachungssystemen?
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von KI-Systemen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Einführung muss über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Welche DSGVO-Regeln sind beim Einsatz von KI im Arbeitsschutz am wichtigsten?
Die wichtigsten Regeln sind die Zweckbindung (Daten nur für Arbeitsschutz nutzen), die Datensparsamkeit (Minimierung der erhobenen Daten) und die Notwendigkeit einer klaren Rechtsgrundlage, die meist im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zu suchen ist, wobei die Persönlichkeitsrechte zu wahren sind.
Befreit der Einsatz einer KI das Unternehmen von der Haftung bei Unfällen?
Nein. Die Grundverantwortung für den sicheren Betrieb liegt weiterhin beim Unternehmer. Die KI ist ein Werkzeug. Bei einem Unfall muss geprüft werden, ob ein Organisationsverschulden des Unternehmens (z. B. fehlerhafte Konfiguration, Missachtung von Warnungen) oder ein Fehler des Herstellers des KI-Systems vorliegt.
