Unternehmermodell Arbeitssicherheit: Alternative Betreuung für Kleinbetriebe in Hessen
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die Organisation der Arbeitssicherheit oft eine Herausforderung dar. Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) bietet hier eine pragmatische Lösung: das Unternehmermodell. Dieses Betreuungsmodell ermöglicht es Firmeninhabern, die Verantwortung für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in weiten Teilen selbst zu übernehmen. secutelli.de, Ihre Experten aus Sulzbach am Taunus, beleuchten, welche Voraussetzungen Sie für das DGUV Unternehmermodell erfüllen müssen, welche Unternehmermodell Risiken beachtet werden müssen und wie Sie durch die richtige Unternehmermodell Schulung rechtskonform und effizient agieren.
Was genau ist das Unternehmermodell?
Das Unternehmermodell ist eine Form der Alternativen Betreuung nach DGUV V2, die primär für Kleinbetriebe konzipiert wurde. Es erlaubt dem Unternehmer, anstelle der Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt, die Grundbetreuung selbst zu leisten.
Voraussetzungen für die Alternative Betreuung
Ob Sie in Ihrem Betrieb das DGUV Unternehmermodell anwenden dürfen, hängt von der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse ab:
- Betriebsgröße: Das Modell ist in der Regel auf Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten begrenzt (je nach Berufsgenossenschaft, oft auch nur bis 10 oder 20). Die genauen Grenzwerte und Gefährdungsklassen sind bei der zuständigen Unternehmermodell BG (Berufsgenossenschaft) zu prüfen.
- Persönliche Teilnahme: Der Unternehmer muss persönlich an einer von der BG anerkannten Unternehmermodell Schulung teilnehmen.
- Gefährdungsbeurteilung: Die eigenverantwortliche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des Unternehmers im Rahmen dieses Modells.
Aufgaben und Pflichten im Unternehmermodell
Die Entscheidung für das Unternehmermodell Arbeitssicherheit bringt eine Verlagerung der Verantwortung mit sich. Der Unternehmer tritt selbst in die Rolle des Organisators und Koordinators der Sicherheitspflichten.
1. Die Unternehmermodell Schulung
Der wichtigste Schritt zur Teilnahme ist die absolvierte Unternehmermodell Schulung. Diese Initialschulung vermittelt das notwendige Basiswissen in Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Regelmäßige Fortbildungen (meist alle fünf Jahre) sind erforderlich, um das Wissen aktuell zu halten und die Teilnahmeberechtigung zu behalten.
2. Eigenverantwortliche Durchführung der Grundbetreuung
Der Unternehmer übernimmt die Pflichten der Grundbetreuung selbst, insbesondere:
- Gefährdungsbeurteilung: Er muss Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch identifizieren, bewerten und Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung festlegen.
- Dokumentation: Die ergriffenen Maßnahmen und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung müssen lückenlos dokumentiert werden.
- Mitarbeiterunterweisung: Der Unternehmer ist für die regelmäßige und anlassbezogene Unterweisung seiner Mitarbeiter verantwortlich.
3. Anlassbezogene Betreuung
Auch im Unternehmermodell ist die anlassbezogene Betreuung durch externe Experten (SiFa, Betriebsarzt) zwingend erforderlich, wenn besondere Gefahren vorliegen oder sich die Betriebsverhältnisse ändern. Dazu zählen:
- Neu- und Umbauten von Betriebsstätten.
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren.
- Untersuchung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Risiken und Fallstricke des Unternehmermodells
Das Unternehmermodell bietet Flexibilität, birgt aber auch Unternehmermodell Risiken, wenn es nicht konsequent umgesetzt wird. Der größte Fehler ist die Annahme, dass der Arbeitsschutz nun „nebenbei“ erledigt werden kann.
- Zeitliche Überlastung: Die Arbeitssicherheit erfordert Zeit. Wird die Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt, entstehen Sicherheitslücken.
- Fachliche Mängel: Trotz Schulung können komplexere Gefährdungen oder rechtliche Änderungen übersehen werden. Hier ist die Hinzuziehung externer Experten entscheidend.
- Dokumentationslücken: Fehlende oder unvollständige Dokumentation ist im Schadensfall ein erhebliches rechtliches Risiko.
Wer als Unternehmer das Modell wählt, muss sich seiner erhöhten persönlichen Verantwortung bewusst sein.
Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt
Das Unternehmermodell kann nur dann erfolgreich sein, wenn es rechtskonform und effizient umgesetzt wird. secutelli.de, Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Sulzbach am Taunus, unterstützt Unternehmen in Hessen pragmatisch, rechtskonform und effizient bei der Anwendung der Alternativen Betreuung. Wir helfen Ihnen, die Auswirkungen des Modells auf Ihre Organisation zu beurteilen und die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen, sodass sie den Vorgaben Ihrer Unternehmermodell BG entspricht. Wir minimieren Risiken, indem wir die Qualität Ihrer eigenverantwortlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung prüfen und ergänzen. Wir unterstützen Sie dabei, interne Prozesse zu verbessern, z. B. durch die Bereitstellung von Checklisten und Vorlagen zur Dokumentation. Obwohl der Unternehmer selbst geschult werden muss, bieten wir ergänzende Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte an. Vor allem aber bringen wir mit individueller Beratung Klarheit in die Anforderungen, damit Sie die Vorteile des Unternehmermodells ohne die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nutzen können.
Sie sind Kleinunternehmer in Hessen und erwägen das Unternehmermodell? Lassen Sie sich von uns beraten, um alle Pflichten und Risiken optimal zu managen.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell?
Bei der Regelbetreuung werden feste Betreuungszeiten durch externe Experten (SiFa und Betriebsarzt) gewährleistet. Im Unternehmermodell (Alternative Betreuung) übernimmt der Unternehmer nach erfolgreicher Schulung die Grundbetreuung selbst, während er externe Experten nur bei anlassbezogenem Bedarf hinzuziehen muss.
Wie lange ist die Unternehmermodell Schulung gültig?
Die einmal absolvierte Initialschulung für das Unternehmermodell muss in der Regel durch regelmäßige Fortbildungen (Auffrischungskurse) aktualisiert werden, typischerweise alle fünf Jahre. Die genauen Fristen werden von der jeweiligen Unternehmermodell BG festgelegt.
Bis zu welcher Betriebsgröße kann das Unternehmermodell angewendet werden?
Die Höchstgrenze für die Anwendung des DGUV Unternehmermodells liegt meist bei 50 Beschäftigten. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann jedoch je nach Gefährdungsklasse des Betriebs niedrigere Grenzen (z.B. 10 oder 20 Beschäftigte) festlegen.
Welche Hauptpflicht muss der Unternehmer im Unternehmermodell selbst erfüllen?
Die zentrale Hauptpflicht des Unternehmers in der Alternativen Betreuung ist die eigenverantwortliche und lückenlose Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb, die als Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen dient.
