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Arbeitsstättenregeln (ASR) richtig umsetzen: Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?

von Nov. 17, 2025

Pausenräume nach ASR: Wann sind sie Pflicht und wie setzen Sie die Regeln um?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Arbeitsstättenregeln (ASR) sind zentrale Säulen des deutschen Arbeitsschutzes. Sie gewährleisten, dass Arbeitsplätze sicher und gesundheitsfördernd gestaltet sind. Doch wann genau ist ein Pausenraum Pflicht, und welche Anforderungen muss er erfüllen? Eine aktuelle Meldung der DGUV wirft genau diese Frage auf. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in und um Sulzbach (Taunus) ist es entscheidend, hier rechtssicher aufgestellt zu sein. Die richtige Umsetzung der ASR schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken und Bußgeldern. Bei Secutelli, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen wir Sie dabei, diese komplexen Vorschriften praxisnah zu meistern.

Die Bedeutung von Pausenräumen für den Gesundheitsschutz und die Produktivität

Pausen sind mehr als nur eine Unterbrechung der Arbeit. Sie sind essenziell für die Erholung, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten und somit auch für deren Leistungsfähigkeit und Motivation. Ein angemessener Pausenraum trägt maßgeblich zur Unfallverhütung bei, da Ermüdung ein häufiger Unfallfaktor ist. Er bietet einen Rückzugsort, der vom Arbeitsplatz getrennt ist und somit echte Erholung ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Aspekt des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Arbeitsstättenregeln (ASR) – Die Basis für Ihre Betriebssicherheit

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenregeln (ASR) wiederum sind technische Regeln, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wiedergeben. Wenn Sie diese Regeln einhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Das ist eine wichtige Grundlage für Ihre Betriebssicherheit.

Wann ist ein Pausenraum Pflicht? Die ASR A4.2 gibt Aufschluss

Die ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ ist hier die maßgebliche Richtlinie. Ein Pausenraum ist demnach verpflichtend, wenn:

  • Mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb beschäftigt sind.
  • Die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten dies erfordert, z.B. bei besonders schmutzigen, staubigen, lauten, heißen oder psychisch belastenden Tätigkeiten, die eine intensive Erholung erfordern. Dies kann auch bei geringerer Mitarbeiterzahl der Fall sein und muss in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
  • Die Art der Tätigkeit eine Pausenaufsicht erfordert (z.B. in bestimmten Produktionsbereichen), die außerhalb des Arbeitsbereichs stattfindet.

Selbst wenn kein Pausenraum im Sinne der ASR A4.2 verpflichtend ist, müssen Arbeitgeber dennoch sicherstellen, dass den Beschäftigten während der Pausen ein geeigneter Bereich zur Verfügung steht, der die notwendige Erholung ermöglicht und vom Arbeitsplatz getrennt ist. Dies können auch sogenannte Pausenbereiche sein.

Anforderungen an Pausenräume: Was muss beachtet werden?

Ein Pausenraum muss bestimmte Kriterien erfüllen, um seiner Funktion gerecht zu werden:

  • Lage und Erreichbarkeit: Er muss leicht und sicher erreichbar sein, idealerweise in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze.
  • Größe: Er muss ausreichend groß sein, um allen gleichzeitig pausierenden Mitarbeitern genügend Platz zu bieten. Die ASR A4.2 nennt hier Mindestflächen pro Person.
  • Ausstattung: Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen, Tische sowie Möglichkeiten zum Aufwärmen von Speisen und zur Zubereitung von Getränken (z.B. Wasserkocher, Mikrowelle) sind obligatorisch. Ein Kühlschrank ist ebenfalls empfehlenswert.
  • Beleuchtung und Belüftung: Ausreichend Tageslicht sowie eine gute Be- und Entlüftung sind wichtig für das Wohlbefinden.
  • Sauberkeit und Hygiene: Der Raum muss sauber und in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden.
  • Trennung vom Arbeitsbereich: Ein Pausenraum muss eindeutig vom Arbeitsbereich getrennt sein, um eine echte Erholung zu ermöglichen. Er sollte nicht als Lagerfläche oder Arbeitsplatz zweckentfremdet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel zur richtigen Umsetzung

Die Frage, ob ein Pausenraum Pflicht ist und welche Anforderungen er genau erfüllen muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Grundlage für jede Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden die spezifischen Arbeitsbedingungen, die Anzahl der Beschäftigten und die potenziellen Belastungen analysiert. Nur so lässt sich ermitteln, welche Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb notwendig sind. Ein erfahrener Partner wie Secutelli kann Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung professionell unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte, auch die des Pausenraums, berücksichtigt werden.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der ASR

Die Nichteinhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung und der ASR kann weitreichende Konsequenzen haben. Dazu gehören:

  • Bußgelder: Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
  • Erhöhtes Unfallrisiko: Fehlende oder mangelhafte Pausenmöglichkeiten können zu Ermüdung führen, was das Risiko von Arbeitsunfällen erhöht.
  • Minderung der Produktivität: Unzureichende Erholung wirkt sich negativ auf Konzentration und Leistungsfähigkeit aus.
  • Schlechtes Arbeitsklima: Mitarbeiter fühlen sich nicht wertgeschätzt, was die Motivation und Zufriedenheit mindert.
  • Reputationsschaden: Negativschlagzeilen oder behördliche Anordnungen können dem Unternehmensimage schaden.

Eine proaktive Herangehensweise an den Arbeitsschutz und die Einhaltung der ASR ist somit eine Investition in die Zukunft und den Erfolg Ihres Unternehmens.

Secutelli: Ihr Partner für Arbeitsschutz und Betriebssicherheit in Sulzbach (Taunus)

Als Ihr lokaler Partner für Arbeitsschutz in Sulzbach (Taunus) und Umgebung bietet Secutelli umfassende Beratungsleistungen für KMU. Von der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung über die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zur Implementierung konkreter Maßnahmen zur Unfallverhütung – wir stehen Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Betriebssicherheit zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter auf höchstem Niveau zu etablieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsstätten den aktuellen Anforderungen entsprechen – auch in Bezug auf die Pausenraum-Pflicht.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Pausenraum immer Pflicht?

Nein, ein Pausenraum ist nicht immer Pflicht. Die ASR A4.2 schreibt ihn vor, wenn mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb sind oder wenn es die Art der Tätigkeit aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit erfordert. Bei weniger als zehn Mitarbeitern können auch geeignete Pausenbereiche ausreichen, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt.

Welche Mindestanforderungen gelten für Pausenräume?

Pausenräume müssen ausreichend groß sein (ASR A4.2 gibt Richtwerte an), mit Sitzgelegenheiten, Tischen, Möglichkeiten zur Essenszubereitung (z.B. Mikrowelle) und Getränkezubereitung ausgestattet sein. Sie müssen vom Arbeitsbereich getrennt sein, gut belüftet, beleuchtet und sauber gehalten werden.

Wie oft müssen Pausen gemacht werden?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Beschäftigte bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten erhalten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Pause mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pausenraum und Pausenbereich?

Ein Pausenraum ist ein speziell dafür vorgesehener, in sich abgeschlossener Raum mit umfassender Ausstattung gemäß ASR A4.2. Ein Pausenbereich hingegen kann eine abgegrenzte Fläche im Betrieb sein, die nicht alle Anforderungen eines Pausenraums erfüllt, aber dennoch eine angemessene Erholung ermöglicht. Pausenbereiche sind oft eine Lösung für kleinere Betriebe oder bestimmte Arbeitsplatzsituationen, wo ein vollständiger Pausenraum nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Wer ist für die Einhaltung der ASR verantwortlich?

Primär ist der Arbeitgeber für die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften, einschließlich der ASR, verantwortlich. Er muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen und deren Wirksamkeit überprüfen. Unterstützung erhält er dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.

Sebastian Klawonn